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Schriftform Aufhebungsvertrag

Entscheidungen der Gerichte

LAG-DUESSELDORF – Urteil, 16 Sa 1030/05 vom 29.11.2005

1. Ein vom Arbeitnehmer auf dem Original unterzeichneter, aber lediglich per Telefaxkopie zurückgesandter Aufhebungsvertrag entspricht nicht dem Schriftformerfordernis des § 623 BGB.

2. Beruft sich der Arbeitnehmer später auf diesen Formmangel, liegt hierin nur in Ausnahmefällen ein Verstoß gegen Treu und Glauben.

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