Zu einer Gasbrennwertanlage Veritherm Typ 25 gehört eine Abgasanlage i.S.v. § 1 Nr. 3 KehrO (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 14.1.2005 - 1 ME 331/04-), die gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 KehrO regelmäßig zu überprüfen ist. Die Überprüfung ist nach §§ 1, 6 KehrGebO gebührenpflichtig.