JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > S > Schmutzwassermenge
| Rechtsgebiete: | KAG, GG, AbfallablagerungsVO |
| Schlagworte: | Abgabenrecht, Abgabengerechtigkeit, Abwasser, Abwasserbeseitigungseinrichtung, Abwasserbeseitigungsgebühr, Abwassergebührensatzung, Anschluss, Benutzungsgebühr, Gebühr, Gebührenrecht, Gleichbehandlung, Gleichheitssatz, Grundstück, Einheitsgebühr, Einrichtung, Entsorgung, Entsorgungsbereich, Entsorgungsleistung, Entsorgungsvorgang, Entwässerungseinrichtung, Fäkalschlamm, Fäkalschlammmenge, Frischwasser, Frischwasserbezug, Frischwassermaßstab, Frischwasserverbrauch, Hauskläranlage, Inanspruchnahme, Kanalisation, Kläranlage, Klärgrube, Maßstab, Maßstabsregelung, Ortsgesetzgeber, Pauschalierung, Regelfall, Sachverhalt, Sachbereich, Schmutzwasser, Schmutzwasserentsorgung, Schmutzwasserkanal, Schmutzwassermenge, Sondergebühr, Teilanschluss, Typengerechtigkeit, Typisierung, Überlauf, Versickerung, Verwaltungspraktikabilität, Vollanschluss , Wahrscheinlichkeitsmaßstab |
| Stichwort: | Schmutzwassermenge |
| Leitsatz: | 1. Eine Satzungsregelung, nach der ebenso wie für an die Kanalisation angeschlossene Grundstücke auch für Grundstücke, deren Abwasser über eine Hauskläranlage mit Versickerung entsorgt wird, als Schmutzwassermenge die aus der Wasserversorgung bezogene Frisch- und Brauchwassermenge gilt, verstößt gegen Art. 3 Abs. 1 GG; wesentlich ungleiche Sachverhalte werden gleich behandelt. 2. Für die Gleichbehandlung besteht keine sachliche Rechtfertigung. Sie kann insbesondere nicht mit dem Grundsatz der Typengerechtigkeit sachlich gerechtfertigt werden. Bei den in Rede stehenden Sachverhalten handelt es sich wegen der grundsätzlichen Verschiedenheit der Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasserentsorgungseinrichtung nicht mehr um Fallgruppen eines Sachbereichs, sondern um verschiedene Sachbereiche der Entsorgung. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 12 A 10507/04.OVG | |
| Rechtsgebiete: | GG, KAG, LWG |
| Schlagworte: | Abgabenrecht, Schmutzwassergebührenrecht, Gebührenrecht, Schmutzwassergebühr, Schmutzwasser, Kleinkläranlage, Kläranlage, Vollanschluss, Hauskläranlage, Klärgrube, Überlauf, Wasser, Wasserqualität, Vergleichbarkeit, Gleichbehandlung, Gebühr, Qualität, Gebührenmaßstab, Schmutzwassermenge, Äquivalenzprinzip, Benutzungsgebühr |
| Stichwort: | Schmutzwassermenge |
| Leitsatz: | Die Erhebung einheitlicher Schmutzwassergebühren auch für Grundstücke, von denen Schmutzwasser über den Überlauf einer Kleinkläranlage in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird, ist weder im Hinblick auf die gebührenrechtliche Gleichbehandlung mit Grundstücken, die über einen Vollanschluss verfügen, noch wegen einer fehlenden Differenzierung in Bezug auf die Qualität des eingeleiteten - vorgereinigten - Schmutzwassers rechtlich zu beanstanden. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 12 A 10679/03.OVG | |
| Rechtsgebiete: | AbwAG, LAbwAG, VwVfG |
| Schlagworte: | Abgabe, Abwasser, Abwasserabgabe, Abwasserabgabenrecht, Abwassereinleitung, Bescheid, Bescheidregelung, Bescheidsystem, Einleiter, Einleitung, Erklärung, Erklärungsregelung, Erklärungssystem, Fracht, Heraberklärung, Jahresschmutzwassermenge, Konzentration, Konzentrationswert, Minderung, Niederschlagswasser, Rückzahlung, Schadstoff, Schadstofffracht, Schadstofffrachtminderung, Schadstoffkonzentration, Schmutzwasser, Schmutzwassermenge, Überwachungswert, Überwachung, Verrechnung, Verrechnungserklärung, Wert |
| Stichwort: | Schmutzwassermenge |
| Leitsatz: | Die Verrechnungsregelung des § 10 Abs. 3 Satz 1 AbwAG setzt eine Minderung der Schadstofffracht voraus; eine Minderung des Überwachungswertes (Konzentrationswertes) eines Schadstoffes oder einer Schadstoffgruppe reicht nicht aus. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 12 A 11670/02.OVG | |
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