JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > S > Schmerzensgeldanspruch einer Arbeitnehmerin gegen ihre Vorgesetztenach Tritt in ihr Gesäß
| Rechtsgebiete: | BGB, SGB VII, ZPO |
| Schlagworte: | Schmerzensgeldanspruch einer Arbeitnehmerin gegen ihre Vorgesetztenach Tritt in ihr Gesäß |
| Stichwort: | Schmerzensgeldanspruch einer Arbeitnehmerin gegen ihre Vorgesetztenach Tritt in ihr Gesäß |
| Leitsatz: | 1. Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht. Daher sperrt § 105 Abs. 1 SGB VII nicht Ansprüche auf Schadensersatz, insbesondere auf Schmerzensgeld. 2. Für eine durch den Tritt verursachte Steißbeinfraktur, verbunden mit sechswöchiger Krankschreibung und fünftägiger stationärer Nachbehandlung, können DM 3.000,-- als Schmerzensgeld angemessen sein. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 12 (18) Sa 196/98 | |
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