( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterSSchmerzensgeldanspruch einer Arbeitnehmerin gegen ihre Vorgesetztenach Tritt in ihr Gesäß 

Schmerzensgeldanspruch einer Arbeitnehmerin gegen ihre Vorgesetztenach Tritt in ihr Gesäß

Entscheidungen der Gerichte




LAG-DUESSELDORF – Urteil, 12 (18) Sa 196/98 vom 27.05.1998

Rechtsgebiete:BGB, SGB VII, ZPO
Schlagworte:Schmerzensgeldanspruch einer Arbeitnehmerin gegen ihre Vorgesetztenach Tritt in ihr Gesäß
Stichwort:Schmerzensgeldanspruch einer Arbeitnehmerin gegen ihre Vorgesetztenach Tritt in ihr Gesäß
Leitsatz:1. Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht. Daher sperrt § 105 Abs. 1 SGB VII nicht Ansprüche auf Schadensersatz, insbesondere auf Schmerzensgeld.

2. Für eine durch den Tritt verursachte Steißbeinfraktur, verbunden mit sechswöchiger Krankschreibung und fünftägiger stationärer Nachbehandlung, können DM 3.000,-- als Schmerzensgeld angemessen sein.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 12 (18) Sa 196/98




Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/schmerzensgeldanspruch-einer-arbeitnehmerin-gegen-ihre-vorgesetztenach-tritt-in-ihr-gesaess

"Schmerzensgeldanspruch einer Arbeitnehmerin gegen ihre Vorgesetztenach Tritt in ihr Gesäß - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN