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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 9 S 2810/06 vom 29.07.2008

Rechtsgebiete:LVwVfG, ANBest-P
Schlagworte:Anteilsfinanzierung, Auflösende Bedingung, Aufrechnungserklärung, Endgültige Bewilligung, Kostenvoranschlag, Nachträgliche Prüfung, Rückwirkung, Schlussprüfung, Unwirksamkeit, Verwendungsnachweis, Vorläufiger Verwaltungsakt, Zinsforderung, Zuwendung, Zweckverfehlung
Stichwort:Schlussprüfung
Leitsatz:Die vorläufige Festsetzung der zuwendungsfähigen Kosten eines durch Anteilsfinanzierung geförderten Projekts führt nicht zwingend zur Annahme eines vorläufigen Verwaltungsakts. Wird im Zuwendungsbescheid auf Ziffer 2 Nr. 1 ANBest-P Bezug genommen, liegt vielmehr das Vorliegen einer Bewilligung unter der auflösenden Bedingung der nachträglichen Prüfung tatsächlicher Verwendungsnachweise nahe.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 9 S 2810/06




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