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| Rechtsgebiete: | LVwVfG, ANBest-P |
| Schlagworte: | Anteilsfinanzierung, Auflösende Bedingung, Aufrechnungserklärung, Endgültige Bewilligung, Kostenvoranschlag, Nachträgliche Prüfung, Rückwirkung, Schlussprüfung, Unwirksamkeit, Verwendungsnachweis, Vorläufiger Verwaltungsakt, Zinsforderung, Zuwendung, Zweckverfehlung |
| Stichwort: | Schlussprüfung |
| Leitsatz: | Die vorläufige Festsetzung der zuwendungsfähigen Kosten eines durch Anteilsfinanzierung geförderten Projekts führt nicht zwingend zur Annahme eines vorläufigen Verwaltungsakts. Wird im Zuwendungsbescheid auf Ziffer 2 Nr. 1 ANBest-P Bezug genommen, liegt vielmehr das Vorliegen einer Bewilligung unter der auflösenden Bedingung der nachträglichen Prüfung tatsächlicher Verwendungsnachweise nahe. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 9 S 2810/06 | |
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