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OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, VGH B 16/05 vom 25.01.2006

Rechtsgebiete:LV, StPO
Schlagworte:Klageerzwingungsverfahren, effektiver Rechtsschutz, rechtliches Gehör, Darlegung, Sachdarstellung, Schlüssigkeitsprüfung, Ermittlungsakten, Einstellungsverfügung, Staatsanwaltschaft, Bescheid, Antragsschrift, Anlage, Bezugnahme, Fließtext, mosaikartig, Erschließung, Ergänzung
Stichwort:Schlüssigkeitsprüfung
Leitsatz:Das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Art. 124 LV) verbietet, die Anforderungen an die Zulässigkeit eines Klageerzwingungsantrags gemäß § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO zu überspannen. Zur Darstellung des Inhalts der angegriffenen staatsanwaltschaftlichen Entscheidungen reicht es aus, wenn er sich aus der Antragsschrift mosaikartig erschließt.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, VGH B 16/05




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