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Schließung eines Bahnübergangs

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 9 VR 12.08 vom 04.08.2008

Rechtsgebiete:GG, VwGO, VerkPBG, AEG, BbgStrG, BbgBKG
Schlagworte:Planfeststellung für den Rückbau eines Bahnübergangs, sofortige Vollziehbarkeit, Klagebefugnis, Einziehung einer Straße, Abwägungsgebot, eigene Belange einer Gemeinde, Selbstverwaltungsrecht einer Gemeinde, Veränderung der Verkehrsinfrastruktur, Schließung eines Bahnübergangs, Brandschutz, Einwendungsausschluss
Stichwort:Schließung eines Bahnübergangs
Leitsatz:1. Um die Klagebefugnis einer Gemeinde gegen die Planfeststellung für den Rückbau eines Bahnübergangs schlüssig zu begründen, müssen Tatsachen dargelegt werden, die es denkbar und möglich erscheinen lassen, dass die Gemeinde durch den Planfeststellungsbeschluss in einer eigenen rechtlich geschützten Position beeinträchtigt ist.

2. Für eine solche Position kommen auch im Hinblick auf das Abwägungsgebot des § 18 Satz 2 AEG nur solche Belange in Betracht, die sich als eigene Belange der Gemeinde dem Schutzbereich des Art. 28 Abs. 2 GG zuordnen lassen.

3. Eine Veränderung der Verkehrsinfrastruktur durch Planungen und Maßnahmen überörtlicher Verwaltungsträger berührt eigene Belange einer Gemeinde unabhängig von einer Beeinträchtigung ihrer Planungshoheit nur dann, wenn die Veränderung das Gemeindegebiet oder Teile hiervon nachhaltig betrifft und die Entwicklung der Gemeinde beeinflusst.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 9 VR 12.08



BVERWG – Urteil, BVerwG 9 A 12.05 vom 21.12.2005

Rechtsgebiete:GG, AEG, FStrG, VwVfG, StrWG SH
Schlagworte:Planfeststellung, Schließung eines Bahnübergangs, Folgemaßnahmen, Ersatzweg, Zumutbarkeit von Umwegen, Wegeausbau, zumutbarer Ausbaustandard, Richtlinien für den ländlichen Wegebau, Wegeunterhaltung, Baulastträger, Änderung der Verkehrslage, Minderung des Verkehrswertes, Entschädigung
Stichwort:Schließung eines Bahnübergangs
Leitsatz:Bei Schließung eines Bahnübergangs, die einen Straßenanlieger dazu zwingt, einen Ersatzweg zu benutzen, verbleibt die Wegeunterhaltung in der Zuständigkeit des Trägers der Straßenbaulast. § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG verlangt dann nicht, dass die Pflicht zur Wegeunterhaltung dem Vorhabenträger auferlegt wird.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 9 A 12.05

BVERWG – Urteil, BVerwG 9 A 16.04 vom 21.12.2005

Rechtsgebiete:GG, AEG, FStrG, VwVfG, StrWG SH
Schlagworte:Planfeststellung, Schließung eines Bahnübergangs, Folgemaßnahmen, Ersatzweg, Zumutbarkeit von Umwegen, Wegeausbau, zumutbarer Ausbaustandard, Richtlinien für den ländlichen Wegebau, Wegeunterhaltung, Baulastträger, Änderung der Verkehrslage, Minderung des Verkehrswertes, Entschädigung
Stichwort:Schließung eines Bahnübergangs
Leitsatz:Bei Schließung eines Bahnübergangs, die einen Straßenanlieger dazu zwingt, einen Ersatzweg zu benutzen, verbleibt die Wegeunterhaltung in der Zuständigkeit des Trägers der Straßenbaulast. § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG verlangt dann nicht, dass die Pflicht zur Wegeunterhaltung dem Vorhabenträger auferlegt wird.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 9 A 16.04


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