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Schleichwerbung" im Rundfunk

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KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 5 W 85/05 vom 29.07.2005

Rechtsgebiete:UWG, RStV
Schlagworte:Schleichwerbung" im Rundfunk
Stichwort:Schleichwerbung" im Rundfunk
Leitsatz:Wird im Programmteil eines lokalen Rundfunksenders ein Interview mit einem Unternehmensinhaber über dessen Unternehmen als redaktioneller Beitrag ausgestrahlt, so kann eine unzulässige "Schleichwerbung" gegeben sein, wenn der Moderator am Anfang und am Ende des Interviews das Unternehmen werbemäßig anpreist und er ausdrücklich zum Besuch des Unternehmens auffordert.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 5 W 85/05




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