JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > S > Schlechterstellung
| Rechtsgebiete: | TKG, VwGO |
| Schlagworte: | Lizenz, Mobilfunklizenz, Netzbetreiber, Diensteanbieter, Gleichbehandlung, Diskriminierung, Schlechterstellung, Wettbewerb, vorstoßender Wettbewerb, innovatives Produkt, Produktinnovation, Fortsetzungsfeststellungsklage, Wiederholungsgefahr |
| Stichwort: | Schlechterstellung |
| Leitsatz: | Ein Mobilfunknetzbetreiber, der aufgrund der ihm erteilten Betriebslizenz zur Gleichbehandlung konkurrierender Diensteanbieter mit dem eigenen Vertrieb verpflichtet ist, wird durch diese Verpflichtung nicht gehindert, sich mit der Einführung eines innovativen Produkts einen begrenzten zeitlichen Wettbewerbsvorsprung gegenüber den Diensteanbietern zu verschaffen. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 C 47.06 | |
| Rechtsgebiete: | LSA-KAG, LSA-GO |
| Schlagworte: | Beanstandung, Vorteilsregelung, Gemeindeanteil, Anliegeranteil, Rückwirkung, Satzung, nichtige, Satzung, frühere, Ersetzung, Schlechterstellung, Gesamtaufkommen, Abgabenpflichtige : Gesamtheit, Mehr-Einnahme, Mindestinhalt : Satzung |
| Stichwort: | Schlechterstellung |
| Leitsatz: | 1. § 2 Abs. 2 Satz 4 KAG LSA (sog. "Schlechterstellungsverbot") wird nicht verletzt, wenn die neue (gültige) Satzung mit Rückwirkung eine frühere nichtige Satzung ersetzt. Die Gesamtheit der Abgabepflichtigen wird durch die neue gültige Satzung deshalb nicht mehr belastet, weil das Aufkommen nach der alten nichtigen Satzung mit Null anzusetzen ist. 2. Dabei kommt es auf den Nichtigkeitsgrund der früheren Satzung nicht an. Gleichgültig ist deshalb, ob die Satzung sogar gegen den "Mindestinhalt" (§ 2 Abs. 1 Satz 2 KAG LSA) verstoßen hat oder "nur" gegen die Vorgaben für die Vorteilsbemessung (§ 6 Abs. 5 KAG LSA). |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 M 450/03 | |
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