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schlechte wirtschaftliche Lage

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BVERWG – Urteil, BVerwG 9 C 4.98 vom 08.12.1998

Rechtsgebiete:AuslG
Schlagworte:Abschiebungsschutz, Abschiebungshindernis, schlechte wirtschaftliche Lage, allgemeine Gefahr, extreme Gefahrenlage, allgemein schwierige Lebensbedingungen, besondere individuelle Gefährdungen.
Stichwort:schlechte wirtschaftliche Lage
Leitsatz:Leitsatz:

Individuelle Gefährdungen des Ausländers, die sich aus einer allgemeinen Gefahr im Sinne des § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG ergeben, können auch dann nicht als Abschiebungshindernis unmittelbar nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG berücksichtigt werden, wenn sie auch durch Umstände in der Person oder in den Lebensverhältnissen des Ausländers begründet oder verstärkt werden, aber nur typische Auswirkungen der allgemeinen Gefahrenlage sind (Bestätigung und Fortführung der Rechtsprechung seit BVerwGE 99, 324).

Urteil des 9. Senats vom 8. Dezember 1998 - BVerwG 9 C 4.98 -

I. VG Greifswald vom 01.06.1995 - Az.: VG 5 A 10885/93 -
II. OVG Greifswald vom 25.02.1997 - Az.: OVG 3 L 227/95 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 9 C 4.98




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