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OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss 47/06 vom 02.03.2006

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Anwesenheit in der Hauptverhandlung, schlafender Staatsanwalt, Verfahrensrüge, Begründung, erforderlicher Vortrag
Stichwort:schlafender Staatsanwalt
Leitsatz:Zur ausreichenden Begründung der Verfahrensrüge, mit der geltend gemacht wird, eine Personen, deren Anwesenheit notwendig ist, sei in der Hauptverhandlung nicht anwesend gewesen gehört, dass vorgetragen wird, wie lange die Abwesenheit gedauert hat und dass die Verfahrensvorgänge, die in Abwesenheit der Person durchgeführt worden sind, nicht wiederholt worden sind.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss 47/06




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