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Schilderung eines stimmigen Sachverhalts.

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BVERWG – Beschluss, BVerwG 1 B 24.01 vom 19.10.2001

Rechtsgebiete:VwGO, AsylVfG
Schlagworte:Aufklärungspflicht, Beweisführungspflicht, Glaubhaftmachung, Mitwirkungspflicht, Parteivernehmung, rechtliches Gehör, Schilderung eines stimmigen Sachverhalts.
Stichwort:Schilderung eines stimmigen Sachverhalts.
Leitsatz:Das Gericht darf von der Aufklärung entscheidungserheblicher Umstände (vgl. § 86 Abs. 1 VwGO) nicht allein mit der Begründung absehen, es fehle an deren "Glaubhaftmachung", weil der Asylbewerber sie erst sehr spät in das Verfahren eingeführt habe.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 1 B 24.01




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