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Schiedsvertrag

Entscheidungen der Gerichte

SAECHSISCHES-LAG – Urteil, 2 Sa 225/08 vom 30.01.2009

Bei den in § 1 Abs. 3 Unterabs. 1 NV Bühne genannten Bühnentechnikern wird eine Zuordnung zur Berufsgruppe des Bühnenkünstlers unterstellt. Auf die Ausübung einer künstlerischen Tätigkeit kommt es demgemäß nicht an.

LAG-DUESSELDORF – Urteil, 17 Sa 1244/08 vom 27.01.2009

1) Die Versorgungsordnung der Beklagten enthält keine von § 2 Abs. 1 BetrAVG abweichende feste Altersgrenze.

2) Die Mitteilung über die Höhe der monatlichen Betriebsrente bei einem vorzeitigen Ausscheiden des Arbeitnehmers kann nur bei Vorliegen besonderer Umstände als Zusage verstanden werden, eine Alterversorgung abweichend von der Versorgungsordnung zu gewähren (Einzelfallentscheidung).

3) Die Entscheidung der Verwaltungskommission schließt den Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten nicht aus (vgl. BAG 20.01.04 - 9 AZR 393/03 - EzA 87 BetrAVG 2001 zur Verbindlichkeit der Entscheidung von paritätisch besetzten Ausschüssen).

OLG-KARLSRUHE – Urteil, 17 U 79/07 vom 15.07.2008

Der Streitgegenstand wird nicht dadurch begrenzt, dass der Kläger den von ihm vorgetragenen Lebenssachverhalt nur unter einem bestimmten rechtlichen Gesichtspunkt zur Überprüfung stellt.

Eine Schiedsklausel ist erst dann verbraucht, wenn das Schiedsgericht den Umfang der Schiedsvereinbarung voll ausgeschöpft hat. Nur wenn ein endgültiger Schiedsspruch vorliegt, tritt an die Stelle der Schiedseinrede der Einwand der Rechtskraft.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 20 SCHH 4/07 vom 21.04.2008

Auch bei nicht vorhandener Vereinbarung der Parteien über die Anzahl der Schiedsrichter kann ein Mehrparteienschiedsgericht gebildet werden; beide Schiedsrichter werden dann vom Gericht bestimmt, § 1034 Abs. 2 ZPO.

OLG-KOBLENZ – Urteil, 6 U 610/07 vom 06.03.2008

1. Bestimmt eine gesellschaftsvertragliche Schiedsvereinbarung die ausschließliche Zuständigkeit des Schiedsgerichts für "alle Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten zwischen den Gesellschaftern oder zwischen der Gesellschaft und einzelnen Gesellschaftern, soweit sie das Gesellschaftsverhältnis berühren", so geht im Zweifel der Wille der vertragsschließenden Gesellschafter dahin, auch Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern und ausgeschiedenen Gesellschaftern der Schiedsklausel zu unterwerfen.

2. Der Anwendbarkeit einer Schiedsklausel steht nicht entgegen, dass sie vorsieht, Zusammensetzung und Befugnisse des Schiedsgerichts in einem gesonderten Schiedsvertrag niederzulegen, ein solcher Schiedsvertrag aber in der Folge nicht abgeschlossen wurde.

BGH – Beschluss, III ZB 95/06 vom 08.11.2007

Auch nach dem Inkrafttreten des Schiedsverfahrens-Neuregelungsgesetzes vom 22. Dezember 1997 (BGBl. I 3224) sind im Verfahren auf Vollstreckbarklärung eines Schiedsspruchs über die Aufhebungsgründe des § 1059 Abs. 2 ZPO hinaus solche Einwendungen zugelassen, die an sich zum Anwendungsbereich der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO gehören.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 26 Sch 9/07 vom 12.07.2007

Zu persönlichen Anforderungen an einen Schiedsrichter, wenn die Parteien vereinbart haben, dass dieser "ein im Steuer- und Wirtschaftsrecht erfahrener Jurist" sein muss.

OLG-CELLE – Beschluss, 8 Sch 6/06 vom 31.05.2007

1. Hat der Schiedskläger zunächst ein Verfahren vor den ordentlichen Gerichten im Inland gegen den späteren Schiedsbeklagten eingeleitet und nach Abweisung der Klage als unzulässig wegen Bestehens einer Schiedsabrede selbst ein Schiedsverfahren im Ausland unter Bezugnahme auf die Schiedsabrede eingeleitet, in dessen Verlauf der Schiedsbeklagte erfolgreich Widerklage erhoben hat, so kann der unterlegene Schiedskläger sich in dem späteren Verfahren auf Vollstreckbarerklärung des ausländischen Schiedsspruchs (hier: Finnland) wegen der Rechtskraft des inländischen Urteils sowie unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben nicht mehr auf das Fehlen einer Schiedsabrede berufen.

2. Zu den Voraussetzungen der fehlenden Anerkennung des Schiedsspruch wegen Versagung des rechtlichen Gehörs, Art. V Abs. 1b) UNÜ, und des Verstoßes gegen den ordre public, Art. V Abs. 2b) UNÜ, wegen gerügter Befangenheit des Schiedsrichters (hier: verneint).

3. Ein ausländischer Schiedsspruch kann im Vollstreckbarerklärungsverfahren hinsichtlich eines unbestimmten Zinsausspruchs konkretisiert werden.

OLG-KOBLENZ – Urteil, 6 U 1371/06 vom 03.05.2007

Wenn in einer mit dem Gesellschaftsvertrag verbundenen Schiedsvereinbarung geregelt ist, dass bei "Streitigkeiten zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern oder zwischen den Gesellschaftern" ein Schiedsgericht anzurufen ist, ist im Zweifel davon auszugehen, dass damit sämtliche Streitigkeiten aus dem Gesellschaftsverhältnis, auch solche mit bereits ausgeschiedenen Gesellschaftern, "intern", d.h. im Wege des Schiedsverfahrens zu erledigen sind.

Eine Streitigkeit, die dem Rechtsverhältnis der Gesellschafter untereinander entspringt, ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn es um einen Ausgleich des Saldos eines dem ehemaligen Gesellschafter durch die Gesellschaft gewährten "Verrechnungskontos" geht, über das im Wege des Kontokorrents dieser im wesentlichen gesellschaftsbezogene Entnahmen getätigt hatte.

BGH – Beschluss, III ZB 21/06 vom 08.03.2007

Ein Schiedsspruch kann im Verfahren nach § 1060 ZPO unmittelbar für und gegen den Rechtsnachfolger für vollstreckbar erklärt werden.

OLG-KARLSRUHE – Urteil, 12 U 40/06 vom 01.03.2007

Die sechsmonatige Ausschlussfrist gemäß § 78 Abs. 3 VBLS für Beanstandungen gegen die Startgutschrift zum 31.12.2001 wird nicht wirksam in Gang gesetzt, wenn der Versicherte in der Startgutschriftenmitteilung nicht klar und unmissverständlich über die Rechtsfolge aufgeklärt wird, dass er gegebenenfalls durch bloßen Zeitablauf seinen Leistungsanspruch im Versicherungsfall insoweit verliert, als die Startgutschrift zu niedrig festgesetzt worden ist.

BGH – Urteil, III ZR 164/06 vom 01.03.2007

Eine formularmäßig ausbedungene unangemessene Einschränkung des Schiedsrichterernennungsrechts einer Partei führt nicht zur Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung. Der benachteiligten Partei steht der Antrag gemäß § 1034 Abs. 2 Satz 1 ZPO zu Gebote, um durch die Entscheidung des staatlichen Gerichts eine ausgewogene Zusammensetzung des Schiedsgerichts zu erreichen.

SAARLAENDISCHES-OLG – Beschluss, 4 Sch 1/07 vom 27.02.2007

Vollziehbarkeitserklärung einer vorläufigen Maßnahme im Schiedsgerichtsverfahren.

OLG-MUENCHEN – Beschluss, 34 Sch 23/06 vom 29.01.2007

Ein Schiedsspruch, der statt der beklagten BGB-Gesellschaft deren Gesellschafter als Gesamtschuldner verurteilt, verstößt gegen den ordre public.

OLG-MUENCHEN – Beschluss, 34 SchH 14/06 vom 10.01.2007

Ist bereits ein Hauptsacheverfahren vor einem staatlichen Gericht rechtshängig, in dem die Schiedseinrede nach § 1032 Abs. 1 ZPO erhoben worden ist, besteht für einen Feststellungsantrag nach § 1032 Abs. 2 ZPO regelmäßig kein Rechtsschutzbedürfnis.

OLG-MUENCHEN – Beschluss, 34 SchH 16/06 vom 20.12.2006

1. Zur Präklusion von Gründen für die Ablehnung eines Schiedsrichters.

2. Ein Schiedsrichter, dem die steuerliche Beratung einer Gesellschaft obliegt, wird nicht in eigener Sache tätig mit der Folge, dass der von ihm (mit-)erlassene Schiedsspruch aufzuheben ist, wenn der Schiedsspruch die Wirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung des Gesellschaftsvertrags aus wichtigem Grund zum Gegenstand hat und im Hintergrund des Zerwürfnisses unter den Gesellschaftern auch Auseinandersetzungen über die steuerliche Behandlung der Gesellschaft stehen.

3. Die Beurteilung des Schiedsgerichts, die Kündigung eines Praxisgemeinschaftsvertrags aus wichtigem Grund sei wegen vorsätzlicher körperlicher Misshandlung des Mitgesellschafters sowie dessen Ehefrau berechtigt, verstößt nicht deswegen gegen den ordre public, weil das Schiedsgericht es unterlassen hat, die Umstände, die zur Entfremdung der beiden Gesellschafter beigetragen haben, näher aufzuklären.

4. Die Beurteilung der Erheblichkeit von Beweisangeboten ist grundsätzlich Sache des Schiedsgerichts. Ein Unterlassen der Beweiserhebung begründet deshalb in der Regel keinen Verstoß gegen den ordre public.

BVERFG – Beschluss, 2 BvM 9/03 vom 06.12.2006

Zu Anforderungen an den Verzicht auf diplomatische Immunität.

OLG-HAMM – Beschluss, 8 Sch 5/06 vom 11.10.2006

Ordnet das Gericht im Verfahren über einen Antrag auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs nach § 1063 Abs. 2 ZPO die mündliche Verhandlung an, gelten die Regeln des Säumnisverfahrens entsprechend.

Ist der Antragsgegner in einer nach § 1063 Abs. 2 ZPO anberaumten mündlichen Verhandlung säumig, bleiben die von ihm zuvor schriftsätzlich vorgebrachten Aufhebungsgründe nach § 1059 Abs. 2 Nr. 1 ZPO unberücksichtigt. Von Amts wegen zu prüfende Aufhebungsgründe nach § 1059 Abs. 2 Nr. 2 ZPO sind dagegen zu beachten.

OLG-MUENCHEN – Beschluss, 34 SchH 6/06 vom 04.09.2006

Zu Fortgeltung und Reichweite einer Schiedsklausel bei gekündigtem Hauptvertrag.

OLG-STUTTGART – Beschluss, 1 Sch 1/06 vom 18.08.2006

Ein Schiedsspruch, der auf eine lediglich vorläufige Tatsachengrundlage gestützt ist und die abschließende Feststellung den staatlichen Gerichten für das Vollstreckbarerklärungsverfahren oder die Vollstreckungsgegenklage zuweist, verstößt gegen den verfahrensrechtlichen ordre public.

OLG-MUENCHEN – Beschluss, 34 SchH 5/06 vom 05.07.2006

1. Die Patenschaft eines bestellten Schiedsrichters mit einem nicht sachbearbeitenden Mitglied der bevollmächtigten Sozietät einer Partei begründet in der Regel keine berechtigten Zweifel an der Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit des Schiedsrichters.

2. Soll das Schiedsgericht zunächst in "kleiner Besetzung" (Zweier-Gremium) auf eine gütliche Einigung hinwirken und erst später nach Bestellung eines Obmanns in vollständiger Besetzung streitig verhandeln, findet auch für das Schiedsgericht in "kleiner Besetzung" das Ablehnungsverfahren gemäß §§ 1036, 1037 ZPO Anwendung.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 20 SCH 13/04 vom 18.05.2006

1. Eine rechtskräftige Entscheidung eines Volksgerichts (in China) kann gemäß § 328 ZPO anerkannt werden.

2. Für die Feststellung chinesischen Rechts genügt es, dass eine Entscheidung eines chinesischen Gerichts vorliegt, die der Vorgabe des höchsten chinesischen Gerichts in der konkreten Sache entspricht.

BGH – Beschluss, III ZB 74/05 vom 30.03.2006

Die in dem Beitrittsgebiet nach dem Recht der DDR entstandenen - registrierten - LPG waren nach der Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 als (Voll-)Kaufleute kraft Rechtsform anzusehen.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 26 Sch 13/05 vom 24.11.2005

Zu den Aufhebungsgründen des § 1059 II ZPO.

BGH – Beschluss, III ZB 18/05 vom 21.09.2005

a) Die durch den Meistbegünstigungsgrundsatz des Art. VII Abs. 1 UNÜ gebotene Anwendung schiedsfreundlicheren nationalen Rechts umfasst die Bestimmungen zur Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen (§§ 1025 ff ZPO) und die (nationalen) Kollisionsregeln sowie das danach als Statut der Schiedsvereinbarung berufene nationale Recht.

b) Unterliegt die Schiedsvereinbarung nach dem - durch den lex fori-Grundsatz bestimmten - internationalen Privatrecht des Exequaturstaates einem nationalen Recht, das liberalere Formvorschriften hat als diejenigen des Art. II Abs. 1 und 2 UNÜ, ist dieses anerkennungsfreundlichere nationale Recht gemäß Art. VII Abs. 1 UNÜ maßgeblich.

OLG-MUENCHEN – Beschluss, 34 Sch 10/05 vom 22.06.2005

1. Entscheidet ein Schiedsgericht ohne ausdrückliche Ermächtigung nach Billigkeitsgesichtspunkten anstatt eine Rechtsentscheidung zu fällen, begründet dies einen Verfahrensfehler, der eine Aufhebung des Schiedsspruchs rechtfertigt.

2. Eine nur konkludent erteilte Ermächtigung zu einer Billigkeitsentscheidung ist auch nachträglich im laufenden Schiedsverfahren nicht ausreichend.

OLG-MUENCHEN – Beschluss, 34 Sch 5/05 vom 01.06.2005

Erstellt die Rechtsanwaltskammer im Einvernehmen mit den Parteien "zur Vermeidung eines Rechtsstreits" ein so genanntes Schiedsgutachten über eine noch geschuldete anwaltliche Honorarforderung, stellt dieses im Allgemeinen keinen Schiedsspruch dar, der nach §§ 1060 ff. ZPO für vollstreckbar erklärt werden könnte.

OLG-NAUMBURG – Beschluss, 10 Sch 1/05 vom 20.05.2005

Ist lediglich in einem gesonderten Schiedsvertrag die ausschließliche Zuständigkeit des Schiedsgerichts vereinbart worden und widerspricht diese Regelung der Schiedsabrede in einem am selben Tag geschlossenen Hauptvertrag, die lediglich eine Schlichtungsabrede enthält, kann eine wirksame Schiedsabrede nicht angenommen werden.

OLG-KARLSRUHE – Urteil, 17 U 177/03 vom 12.04.2005

Mit der Einstellung des Konkursverfahrens mangels Masse gem. § 204 KO (jetzt § 207 InsO) verliert der Konkursverwalter auch seine Stellung als Partei kraft Amtes im rechtshängigen Aktivprozess. Gleichzeitig endet seine Prozessführungsbefugnis. Dies führt in der Regel zu einem Parteiwechsel auf Klägerseite, wonach die (frühere) Gemeinschuldnerin als Gesellschaft in Liquidation ohne weiteres als Klägerin in den Prozess eintritt.

BGH – Beschluss, III ZB 36/04 vom 24.02.2005

Unternehmer- (§ 14 BGB) und nicht Verbraucherhandeln (§ 1031 Abs. 5 Satz 1 ZPO i.V.m. § 13 BGB) liegt schon dann vor, wenn das betreffende Geschäft im Zuge der Aufnahme einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit (sogenannte Existenzgründung) geschlossen wird.

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