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Schiedsstellenverfahren

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 3 B 71.06 vom 06.11.2006

Rechtsgebiete:KHG, BPflV
Schlagworte:Pflegesatzfestsetzung, Veränderungsrate, Kostensteigerungen, Deckelung, Erlösobergrenze, Schiedsstellenverfahren, Schiedsstelle, medizinisch leistungsgerechtes Budget, Beitragssatzstabilität
Stichwort:Schiedsstellenverfahren
Leitsatz:Aus dem Umstand, dass die im Vorjahr vereinbarte oder festgesetzte Vergütungsregelung für ein Krankenhaus medizinisch leistungsgerecht war, ergibt sich nicht zwingend, dass im Folgejahr nur der um die Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen aller Mitglieder der Krankenkassen erhöhte Gesamtbetrag medizinisch leistungsgerecht ist, wenn die dem Einflussbereich des Krankenhauses entzogenen Kostensteigerungen die Veränderungsrate überschreiten.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 3 B 71.06



BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 41.04 vom 08.09.2005

Rechtsgebiete:KHG, BPflV
Schlagworte:Pflegesatzfestsetzung, Deckelung, Erlösobergrenze, Schiedsstellenverfahren, Schiedsstelle, Amtsermittlungsgrundsatz, medizinisch leistungsgerechtes Budget
Stichwort:Schiedsstellenverfahren
Leitsatz:1. Die Schiedsstelle zur Festsetzung der Krankenhauspflegesätze nach § 18 a KHG unterliegt nicht dem Amtsermittlungsgrundsatz.

2. Die Anhebung der Erlösobergrenze wegen Erfüllung eines Ausdeckelungstatbestandes nach § 6 Abs. 1 Satz 4 BPflV wird nicht dadurch ausgeschlossen oder reduziert, dass das Krankenhaus an anderer Stelle etwa durch Verkürzung der Verweildauern Einsparungen erzielt, solange das medizinisch leistungsgerechte Budget die Erlösobergrenze übersteigt.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 41.04

OLG-DRESDEN – Urteil, 14 U 1990/01 vom 28.01.2003

Rechtsgebiete:WahrnG, UrhG, GWB
Schlagworte:Schiedsstellenverfahren, Kontrahierungszwang, Kabelweitersendung
Stichwort:Schiedsstellenverfahren
Leitsatz:I. Die Prozessvoraussetzung der vorgängigen Durchführung eines Schiedsstellenverfahrens gemäß § 16 Abs. 1 WahrnG findet keine Anwendung, wenn es im Rahmen einer Unterlassungsklage um die Frage geht, ob bereits vor Abschluss eines Vertrages nach Maßgabe des Kontrahierungszwangs gemäß § 87 Abs. 4 UrhG eine Kabelweitersendung erfolgen darf. Ein solcher Rechtsstreit ist nicht als Streitfall im Sinne des § 14 Abs. 1 Nr. 2 WahrnG anzusehen, da er weder vom Wortlaut noch vom Zweck dieser Regelung erfasst wird.

II. Der in § 87 Abs. 4 UrhG angeordnete Kontrahierungszwang begründet kein unmittelbares Recht auf die Inanspruchnahme der aus dem zu schließenden Vertrag geschuldeten Leistung auf Einräumung des Rechts der Kabelweitersendung (§ 20 b Abs. IS. 1 UrhG), sondern lediglich einen Anspruch auf Abschluss eines Vertrages zu angemessenen Bedingungen, sofern nicht ein die Ablehnung sachlich rechtfertigender Grund besteht.
Volltext: OLG-DRESDEN - Urteil, 14 U 1990/01


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