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Schenkweise Abtretung von Darlehensteilforderungen eines beherrschenden GmbH-Gesellschafters an seine minderjährigen Kinder

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BFH – Urteil, VIII R 13/05 vom 19.12.2007

Rechtsgebiete:AO, BGB, EStG, FGO, KStG
Schlagworte:Schenkweise Abtretung von Darlehensteilforderungen eines beherrschenden GmbH-Gesellschafters an seine minderjährigen Kinder - Voraussetzungen für die Anerkennung eines Darlehensvertrags
Stichwort:Schenkweise Abtretung von Darlehensteilforderungen eines beherrschenden GmbH-Gesellschafters an seine minderjährigen Kinder
Leitsatz:Auf die unentgeltliche Abtretung der einem beherrschenden Gesellschafter gegen die GmbH zustehenden Darlehensforderungen an seine minderjährigen, ebenfalls an der GmbH beteiligten Kinder, ist die zur darlehensweisen Rückgewähr zuvor vom beherrschenden Gesellschafter einer Personengesellschaft seinen Kindern geschenkter Geldbeträge ergangene Rechtsprechung nicht übertragbar (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 22. Januar 2002 VIII R 46/00, BFHE 197, 517, BStBl II 2002, 685).
Volltext: BFH - Urteil, VIII R 13/05




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