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Scheitern der Übernahme der Kanzlei eines Steuerberaters

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OLG-MUENCHEN – Urteil, 21 U 2999/02 vom 09.04.2003

Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Schlagworte:Scheitern der Übernahme der Kanzlei eines Steuerberaters, beschränkte Prüfungsbefugnis des Berufungsgerichts
Stichwort:Scheitern der Übernahme der Kanzlei eines Steuerberaters
Leitsatz:1. Gemäß § 513 Abs. 1 ZPO ist die Prüfungskompetenz des Berufungsgerichts beschränkt. Die Berufung eröffnet nicht mehr eine umfassende Tatsacheninstanz, sondern dient in erster Linie der Fehlerkontrolle. Die Auslegung von Individualvereinbarungen kann vom Berufungsgericht nur darauf überprüft werden, ob das Erstgericht gegen Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen hat.

2. Zu den Voraussetzungen für den Widerruf eines gerichtlichen Geständnisses.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 21 U 2999/02




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