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Scheinurteil

Entscheidungen der Gerichte

SAECHSISCHES-LAG – Urteil, 2 Sa 936/00 vom 21.08.2002

1. Die Berufung zur Beseitigung eines wirkungslosen Urteiles ist zulässig.

2. Ein wirkungsloses Urteil liegt vor, wenn sich nicht aus ihm selbst - wenigstens durch Auslegung - ermitteln läßt, welcher prozessuale Anspruch verbeschieden sein soll.

3. Mangels Vorliegens einer instanzbeendenden Entscheidung ist ein derartiges Urteil aufzuheben und die Sache zurückzuverweisen, welchem Ausspruch § 68 ArbGG nicht im Wege steht.

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