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Scheinehe

Entscheidungen der Gerichte




SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 3 BS 61/06 vom 16.05.2006

Rechtsgebiete:GG, AufenthG
Schlagworte:Eheschließung, Scheinehe, Ehefähigkeitszeugnis
Stichwort:Scheinehe
Leitsatz:1. Ein Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung wegen der bevorstehenden Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen kommt nur dann in Betracht, wenn die Eheschließung im Bundesgebiet unmittelbar bevorsteht. Davon ist auszugehen, wenn der Eheschließungstermin feststeht oder jedenfalls verbindlich bestimmbar ist (std. Senatsrechtsprechung seit Beschl. v. 20.12.1995, SächsVBl. 1996, 119).

2. Liegen alle erforderlichen Unterlagen für eine Entscheidung über einen Antrag auf Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis bei dem zuständigen Oberlandesgericht vor, ist grundsätzlich von einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung auszugehen. Steht die Entscheidung des Oberlandesgerichts nur noch aus, weil der Verdacht einer Scheinehe angezeigt wurde, ist die Vermutung einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung dann widerlegt, wenn das Vorliegen einer Scheinehe nach dem Akteninhalt überwiegend wahrscheinlich ist.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 3 BS 61/06



OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 12 WF 37/06 vom 28.03.2006

Rechtsgebiete:EGBGB, BGB, ZPO
Schlagworte:Scheinehe, Türkisches Eherecht, Ehestatut internationales
Stichwort:Scheinehe
Leitsatz:1. Allein der Umstand, dass für die Schließung einer Scheinehe in der Türkei türkisches Recht anzuwenden war und ein Beteiligter türkischer Staatsangehöriger ist, rechtfertigt nicht die Anwendung türkischen materiellen Rechts bei späterer Aufhebung der Ehe in Deutschland.

2. Fehlen hinreichende Anknüpfungspunkte für eine bestimmte Rechtsordnung, ist das am Gerichtsort geltende materielle Recht anzuwenden.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 12 WF 37/06

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 5 WF 203/05 vom 14.10.2005

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Scheinehe, Mutwilligkeit, Rücklagen
Stichwort:Scheinehe
Leitsatz:Eine Partei, die rechtsmissbräuchlich die Ehe geschlossen und hierfür ein Entgelt erhalten hat, trifft grundsätzlich die Pflicht, hiervon Rücklagen zu bilden, um die Kosten eines Eheaufhebungsverfahrens finanzieren zu können (BGH FamRZ 2005, 1477.). Hat sie aber keine Gegenleistung erhalten, kann dieser Gesichtspunkt der Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht entgegenstehen.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 5 WF 203/05

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 98/05 vom 21.07.2005

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Ehe, Eheschließung, Scheinehe, Eheaufhebungsgrund
Stichwort:Scheinehe
Leitsatz:Zu den Anzeichen, die die Feststellung erlauben, dass die Eingehung einer Scheinehe beabsichtigt ist.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 98/05


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