JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > S > Scheidungskosten
| Rechtsgebiete: | BGB, EStG |
| Schlagworte: | Abfindung von Unterhaltsansprüchen als außergewöhnliche Belastung, Abgrenzung der typischen von den untypischen Unterhaltsaufwendungen |
| Stichwort: | Scheidungskosten |
| Leitsatz: | 1. Aufwendungen für den typischen Unterhaltsbedarf --insbesondere Ernährung, Kleidung, Wohnung, Hausrat, Versicherungen-- einer dem Steuerpflichtigen gegenüber unterhaltsberechtigten Person können nur nach § 33a Abs. 1 EStG abgezogen werden; Unterhaltsleistungen, mit denen ein besonderer und außergewöhnlicher Bedarf abgedeckt wird --z.B. Krankheits- oder Pflegekosten-- dagegen nach § 33 EStG. 2. Die Abgrenzung der typischen von den untypischen Unterhaltsaufwendungen richtet sich nach deren Anlass und Zweckbestimmung, nicht nach deren Zahlungsweise. Die Abfindung der Unterhaltsansprüche des geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten fällt daher auch dann unter § 33a Abs. 1 EStG, wenn der Steuerpflichtige dazu verpflichtet ist. |
| Volltext: BFH - Urteil, III R 57/05 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | eheliche Lebensverhältnisse, nachehelich adoptiertes Kind, Wohnwert |
| Stichwort: | Scheidungskosten |
| Leitsatz: | Die ehelichen Lebensverhältnisse gemäß § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB werden durch die Unterhaltspflicht für ein nach Rechtskraft der Ehescheidung adoptiertes Kind des neuen Ehegatten des Unterhaltspflichtigen nicht geprägt, so dass der Unterhalt für dieses Kind nicht zur Bedarfsbestimmung vorab vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen abzusetzen ist (so BGH FamRZ 1999, 367 ff.). |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 15 UF 221/06 | |
| Rechtsgebiete: | EStG, FGO, ZPO |
| Stichwort: | Scheidungskosten |
| Volltext: BFH - Beschluss, III B 99/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Stichwort: | Scheidungskosten |
| Leitsatz: | Zum teilweisen Ausschluss des Versorgungsausgleichs nach § 1587c Nr. 1 BGB. |
| Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 25 UF 28/05 | |
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