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LAG-KOELN – Beschluss, 2 Ta 253/05 vom 28.07.2005

Rechtsgebiete:ArbGG, TVG
Schlagworte:Arbeitnehmerähnliche Person, Schauspieler
Stichwort:Schauspieler
Leitsatz:Kommt ein Vertrag nicht zur Durchführung oder ist zwischen den Parteien streitig, ob überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist, bestimmt sich die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte nach dem Umfang der wirtschaftlichen Abhängigkeit, die bei Erfüllung des streitigen Vertrages gegeben gewesen wäre.
Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 2 Ta 253/05




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