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Schauspieler

Entscheidungen der Gerichte

LAG-KOELN – Beschluss, 2 Ta 253/05 vom 28.07.2005

Kommt ein Vertrag nicht zur Durchführung oder ist zwischen den Parteien streitig, ob überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist, bestimmt sich die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte nach dem Umfang der wirtschaftlichen Abhängigkeit, die bei Erfüllung des streitigen Vertrages gegeben gewesen wäre.

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