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Schallschutz

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 C 11025/08.OVG vom 23.04.2009

Rechtsgebiete:AEG, VwVfG, 16. BImSchV
Schlagworte:Eisenbahnrecht, Planfeststellung, Planfeststellungsbeschluss, Schallschutz, Schallschutzwände, Besonders überwachtes Gleis, Präklusion, Einwendungen, Ausschluss, Einwendungsausschluss, Anstoßfunktion, Erörterungstermin, Gemeinde, Gemeindeklage, Planungshoheit, kommunale Planungshoheit
Stichwort:Schallschutz
Leitsatz:Eine Gemeinde ist dann mit der Rüge der abwägungsfehlerhaften Behandlung ihrer gemeindlichen Planungsinteressen präkludiert, wenn sie im Rahmen der Betroffenenbeteiligung nicht hinreichend deutlich darlegt, welche Planung sie in welcher Hinsicht als nachhaltig betroffen ansieht.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 C 11025/08.OVG



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 1 C 10256/08.OVG vom 19.02.2009

Rechtsgebiete:BauGB, BauNVO, BImSchG, FStrG, UVPG, VwGO
Schlagworte:Abwägung, Abwägungsdefizit, Abwägungsfehler, Abwägungsgebot, Ausgleichsmaßnahme, B 256, Bauleitplanung, Bebauungsplan, Bundesstraße, Erforderlichkeit, Durchgangsverkehr, Finanzierung, Finanzierungszusage, Festsetzung, Gemengelage, Geschossflächenzahl, Gewerbegebiet, eingeschränktes Gewerbegebiet, Grundflächenzahl, Immissionen, Immissionsschutz, Konfliktbewältigung, Lärmimmissionen, Lärmschutz, Lärmschutzbelange, Maß der baulichen Nutzung, Negativplanung, Normenkontrolle, Normenkontrollantrag, Ortskern, Ortsüblichkeit, Planrechtfertigung, Planungsermessen, Prägung, Prognose, Prognosezeitraum, Schallleistungspegel, Schallschutz, aktiver Schallschutz, passiver Schallschutz, Städtebaupolitik, Straßenbau, Trassenführung, Trennungsgebot, Trennungsgrundsatz, Umweltverträglichkeitsprüfung, Verkehr, Verkehrsaufkommen, Verkehrsentwicklung, Verkehrsgeräusche, Verkehrsprognose
Stichwort:Schallschutz
Leitsatz:1. Der Planungsträger hat bei planfeststellungsersetzenden Bebauungsplänen vorausschauend zu beurteilen, ob dem geplanten Bauvorhaben unüberwindbare finanzielle Schranken entgegenstehen würden. Dabei reicht eine dem Grunde nach vorliegende Fördermittelzusage aus, um eine Planrechtfertigung nach § 1 Abs. 3 BauGB annehmen zu können.

2. Das Fehlen einer förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG kann im Einzelfall nach Maßgabe des § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB unbeachtlich sein (hier bejaht).

3. Bei der Festsetzung einer Straße durch Bebauungsplan (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) gehört insbesondere der Verkehrslärmschutz als ein wichtiger Teilaspekt des Immissionsschutzes zu den abwägungsrelevanten Belangen (hier: Planung einer innerörtlichen Umgehungsstraße und gleichzeitige Neugliederung eines Gewerbegebietes).

4. Zu den Anforderungen einer Überschreitung des nach § 17 Abs. 1 BauNVO zulässigen Maßes der baulichen Nutzung im Bebauungsplan.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 C 10256/08.OVG

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 7 KS 75/06 vom 18.02.2009

Rechtsgebiete:16.BImSchV, BImSchG, FStrG
Schlagworte:Asphalt, offenporiger, Korrekturwert DStrO, Korrekturwert Straßenoberfläche, Lärm, OPA, Schall, tieffrequenter, Schallschutz, aktiver, Verkehrslärm, offenporiger Asphalt
Stichwort:Schallschutz
Leitsatz:1. Offenporiger Asphalt (OPA) ist - zusammen mit der Auflage, in festgelegten Zeitabständen dessen Wirksamkeit zu prüfen und gegebenenfalls durch Ersatz der Deckschicht zu erhalten - ein taugliches Mittel aktiven Schallschutzes.

2. Eine Differenzierung zwischen hoch- und tieffrequentem Schall entspricht nicht den Vorgaben der 16. BImSchV.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 7 KS 75/06

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 204/03 vom 27.03.2006

Rechtsgebiete:BGB, WEG
Schlagworte:Veränderung, Schallschutz, Anschlussbeschwerde, Kosten, Kostenentscheidung, Erfolglosigkeit, DIN-Normen, Wohnungseigentümer
Stichwort:Schallschutz
Leitsatz:1. Die Einhaltung der DIN-Normen für den Schallschutz im Hochbau schließt regelmäßig eine auf Lärmbelästigung gestützte erhebliche Beeinträchtigung im Sinn von § 14 Nr. 1 WEG durch eine bauliche Veränderung (hier Unterputzverlegung von Heizungsrohren) aus.

2. Eine unselbständige Anschlussbeschwerde kann auf die Kostenentscheidung beschränkt werden. Da sie sich aber nicht auf den Beschwerdewert auswirkt, führt eine Erfolglosigkeit der Anschlussbeschwerde auch nicht zu einer Kostenbelastung der Anschlussbeschwerdeführer.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 204/03


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