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Schätzung des erzielten Arbeitsentgelts bei einem weniger als vier Wochen umfassenden Bemessungszeitraum

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 1 KR 19/05 R vom 30.05.2006

Rechtsgebiete:SGB V, GG
Schlagworte:Krankengeldberechnung, Schätzung des erzielten Arbeitsentgelts bei einem weniger als vier Wochen umfassenden Bemessungszeitraum, Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse, Vermeidung von Äquivalenzabweichungen
Stichwort:Schätzung des erzielten Arbeitsentgelts bei einem weniger als vier Wochen umfassenden Bemessungszeitraum
Leitsatz:Werden Versicherte vor Ablauf des Bemessungszeitraums in ihrem entgeltlichen Beschäftigungsverhältnis arbeitsunfähig, bemisst sich ihr Krankengeldanspruch nach einer vorrangig die individuellen Verhältnisse berücksichtigenden Schätzung (Fortentwicklung von BSG vom 23.1.1973 - 3 RK 22/70 = BSGE 35, 126 = SozR Nr 57 zu § 182 RVO und BSG vom 22.6.1973 - 3 RK 90/71 = BSGE 36, 55 = SozR Nr 59 zu § 182 RVO).
Volltext: BSG - Urteil, B 1 KR 19/05 R




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