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Schälen von Spargel ist keine typisch landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Arbeit i.S. des § 40a Abs. 3 Satz 1 EStG

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, VI R 76/04 vom 08.05.2008

Rechtsgebiete:EStG, GG
Schlagworte:Schälen von Spargel ist keine typisch landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Arbeit i.S. des § 40a Abs. 3 Satz 1 EStG - Vereinbarkeit mit Art. 3 Abs. 1 GG - Abgrenzung zwischen Urproduktion und weiterer Verarbeitung des Urprodukts - Veränderte Marktgängigkeit
Stichwort:Schälen von Spargel ist keine typisch landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Arbeit i.S. des § 40a Abs. 3 Satz 1 EStG
Leitsatz:Das Schälen von Spargel durch Aushilfskräfte eines landwirtschaftlichen Betriebs zählt nicht zu den typisch land- und forstwirtschaftlichen Arbeiten i.S. des § 40a Abs. 3 Satz 1 EStG.
Volltext: BFH - Urteil, VI R 76/04




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