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schädliche Neigungen

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss 1/09 vom 03.02.2009

Rechtsgebiete:StGB, JGG
Schlagworte:Sprungrevision, Jugendsache, Doppelverwertungsverbot, keine Geltung im Jugendstrafrecht, keine enge Bindung an tatbestandsbezogene Strafrahmen, Jugendstrafe, schädliche Neigungen, Einstellung früherer Verfahren, Ersttäter, Tritt in den Bauch einer schwangeren Frau, Jähzorn, Körperverletzung, Neigung zu gewalttätigen Eskalationen
Stichwort:schädliche Neigungen
Leitsatz:§ 46 Abs. 3 StGB findet bei der Bemessung von Jugendstrafen keine Anwendung, weil das Jugendstrafrecht eine dem Erwachsenenstrafrecht vergleichbar enge Bindung an tatbestandsbezogene Strafrahmen nicht kennt.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss 1/09



OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss 260/06 vom 05.07.2006

Rechtsgebiete:JGG, StGB
Schlagworte:Jugendlicher, schädliche Neigungen, erste Straftat, Feststellungen, Untersuchungshaft, Anrechnung
Stichwort:schädliche Neigungen
Leitsatz:1. Schädliche Neigungen eines Jugendlichen können sich zwar schon in seiner ersten Straftat zeigen. Es bedarf dann aber regelmäßig der Feststellung schon vor der Tat entwickelt gewesener Persönlichkeitsmängel, die auf die Tat Einfluss gehabt haben und befürchten lassen, dass der Angeklagte weitere Straftaten begehen wird

2. Wird auf Jugendstrafe erkannt, bildet die Anrechnung erlittener Freiheitsentziehung den Regelfall, § 52 a Abs.1 S.1 JGG. Der Tatrichter kann von der Anrechnung absehen, wenn seine Prüfung ergibt, dass es besondere Umstände im Verhalten des Angeklagten nach der Tat oder erzieherische Gründe ausnahmsweise rechtfertigen, nach pflichtgemäßem Ermessen von der Anrechnung ganz oder teilweise abzusehen (Satz 2), wobei beide Alternativen zu trennen sind.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss 260/06

OLG-HAMM – Beschluss, 1 Ss 432/05 vom 01.02.2006

Rechtsgebiete:JGG
Schlagworte:Letzte Wort, Erziehungsberechtigter, Alter des Angeklagten, maßgeblicher Zeitpunkt, Jugendstrafe, schädliche Neigungen, Bewährung
Stichwort:schädliche Neigungen
Leitsatz:1. Für das dem Erziehungsberechtigten nach §§ 67 Abs. 1, 2 JGG, §§ 258 Abs. 2, 3 StPO zustehende Recht zum letzten Wort ist das Alter des Angeklagte zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung entscheidend.

2. Zur Verhängung von Jugendstrafe
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 1 Ss 432/05

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss 652/01 vom 16.10.2001

Rechtsgebiete:JGG
Schlagworte:Jugendstrafe, Schwere der Schuld, schädliche Neigungen, Erziehungsgedanke, Strafzumessung
Stichwort:schädliche Neigungen
Leitsatz:Zur Verhängung von Jugendstrafe
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss 652/01


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