JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > S > Schächten
| Rechtsgebiete: | GG, TierSchG |
| Schlagworte: | Staatszielbestimmung, Tierschutz, Schächten, betäubungsloses Schlachten, Religionsgemeinschaft, zwingende Vorschriften einer Religionsgemeinschaft, Ausnahmegenehmigung für betäubungsloses Schlachten, Islam, Muslime und Schächtgebot |
| Stichwort: | Schächten |
| Leitsatz: | Die Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in Art. 20a GG schließt es nicht aus, einem muslimischen Metzger eine Ausnahmegenehmigung nach § 4a Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 TierSchG zum betäubungslosen Schlachten (Schächten) von Rindern und Schafen zu erteilen, um seine Kunden entsprechend ihrer Glaubensüberzeugung mit Fleisch zu versorgen. Auf der Grundlage von § 4a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG ist der erforderliche Ausgleich zwischen dem zur Staatszielbestimmung erhobenen Tierschutz und den betroffenen Grundrechten weiterhin so herzustellen, dass beide Wirkung entfalten können. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 30.05 | |
| Rechtsgebiete: | BVerfGG, GG, TierSchG |
| Schlagworte: | Ausnahmegenehmigung, Bindungswirkung, Islam, Religionsgemeinschaft, Schächten, Tierschutz, zwingende Vorschriften |
| Stichwort: | Schächten |
| Leitsatz: | 1. Die Bindungswirkung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Januar 2002 - 1 BvR 1783/99 - ist nach der Einbeziehung der "Tiere" in Art. 20a Grundgesetz im Hinblick auf die Auslegung der Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Schächten nach § 4a Abs. 2 Nr. 2 Tierschutzgesetz entfallen. 2. § 4a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG ist unter Beachtung des von dem Gesetzgeber mit dieser Regelung verfolgten Zwecks und der rechtlichen Bedeutung der Einbeziehung der "Tiere" in Art. 20a GG auszulegen. Dabei liegt es nicht in der Kompetenz der Rechtsprechung, sondern des Gesetzgebers, den Anwendungsbereich des § 4a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG grundlegend zu verändern. 3. Eine "Religionsgemeinschaft" im Sinne des Art. 4a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG ist eine religiöse Gruppe, die belegbar durch gemeinsame, als verbindlich angesehene Glaubensüberzeugungen verbunden ist. Dies ist für die Gruppe der Muslime innerhalb des Islam, die das Verbot des Verzehrs von Fleisch nicht geschächteter Tiere als für sie verbindliche Vorschrift beurteilen, grundsätzlich zu bejahen. Dem steht nicht entgegen, dass es innerhalb des Islam auch Glaubensrichtungen gibt, die diese Überzeugung nicht teilen. 4. Das Vorliegen "zwingender Vorschriften" im Sinne des § 4a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG setzt den Nachweis voraus, dass die Religionsgemeinschaft das Verbot des Genusses von Fleisch nicht geschächteter Tiere aus einer religiösen Vorschrift herleitet, dieses Verbot für sich als verbindlich beurteilt und tatsächlich praktiziert. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 11 UE 317/03 | |
| Rechtsgebiete: | GG, LadschlG |
| Schlagworte: | Ausnahmegenehmigung, Ladenschluß, muslimischer Metzger, Opferfest, Religionsfreiheit, Schächten |
| Stichwort: | Schächten |
| Leitsatz: | Ein nichtdeutscher muslimischer Metzger hat einen Anordnungsanspruch auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 23 Abs. 1 Satz 1 LadschlG, wenn der erste Tag des islamischen Opferfestes auf einen Sonntag fällt und der Metzger entsprechend islamischem Brauch an diesem Tag das Fleisch geschächteter Tiere verkaufen will (im Anschluss an BVerfG, Urteil vom 15. Januar 2002 - 1 BvR 1783/99 - BVerfGE 104, 337 ff., 345 ff.). |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 8 TG 327/04 | |
| Rechtsgebiete: | GG, WRV, TierSchG |
| Schlagworte: | Schächten, betäubungsloses Schlachten, Religionsgemeinschaft, zwingende Vorschriften einer Religionsgemeinschaft, Ausnahmegenehmigung für betäubungsloses Schlachten, Islam, Muslime und Schächtgebot. |
| Stichwort: | Schächten |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Schächten nach § 4 a Abs. 2 Nr. 2 1. Alt. TierSchG setzt voraus, dass der Antragsteller einer durch gemeinsame Glaubensüberzeugungen verbundenen Gruppe von Menschen angehört, die das betäubungslose rituelle Schächten als für sich zwingend hält. 2. Die Zugehörigkeit zu einem alle Richtungen des Islam zusammenfassenden islamischen Regionalverband rechtfertigt die Erteilung der Ausnahmegenehmigung nicht. Urteil des 3. Senats vom 23. November 2000 - BVerwG 3 C 40.99 - I. VG Darmstadt vom 09.09.1999 - Az.: VG 3 E 952/99 (3) - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 40.99 | |
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