Die Anordnung von Schutzpflanzungen in einem fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluss kann eine geeignete Vorkehrung (§ 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG) zur Einhaltung von Vorschriften über die Luftqualität sein.
Es bleibt offen, welche rechtliche Bedeutung die Grenzwerte der Richtlinie 1999/30/EG des Rates vom 22. April 1999 über Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel und Blei in der Luft (ABlEG vom 29. Juni 1999 Nr. L 163/41) für die Planfeststellung von Bundesfernstraßen besitzen.