JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > S > Schadstoff
| Rechtsgebiete: | BauGB, BGB, AEG, GemO |
| Schlagworte: | Vorkaufsrecht, Ausübung, Zuständigkeit, Gemeinderat, Beschließender Ausschuss, Oberbürgermeister, Fachplanungsprivileg, Bahngelände, Bebauungsplan, Freihalteplanung, Verkehrspolitik, Verknüpfung Straße / Schiene, Vorkaufsfall, Dritter, Konzerntochter, Wohl der Allgemeinheit |
| Stichwort: | Schadstoff |
| Leitsatz: | Bestimmt sich die innergemeindliche Zuständigkeit für eine Beschlussfassung nach Wertgrenzen, so steht dem jeweiligen Organ bzw. Organteil eine Einschätzungsprärogative zu. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 8 S 31/08 | |
| Rechtsgebiete: | LAbwAG, AbwAG |
| Schlagworte: | Abgabe, Abgabefreiheit, Abgabenerhebung, Abgabenfestsetzung, Abgabepflicht, Abwasser, Abwasserabgabe, Abwasserabgabenrecht, Abwasserabgabefreiheit, Abwasserabgabepflicht, Einleiten, Einleitungserlaubnis, Messung, Mischkanalisation, Niederschlag, Niederschlagswasser, Niederschlagswasserabgabe, Niederschlags-wasserabgabefreiheit, Niederschlagsabwasserabgabepflicht, Regen, Regenwasser, Regenwetter, Schadstoff, Schmutzwasser, Trockenwetter, Überwachungswert, wasserrechtliche Erlaubnis, wasserrechtliche Einleitungserlaubnis |
| Stichwort: | Schadstoff |
| Leitsatz: | Zur Bedeutung der Überschreitung eines in dem die Einleitung zulassenden Bescheid bestimmten Überwachungswertes für die Abgabefreiheit nach § 6 Abs. 2 LAbwAG. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 7 A 11006/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | FLärmSchG, LuftVG |
| Schlagworte: | Absturzrisiko, Alternativauswahl, Bedarfsermittlung, Flughafen Frankfurt Main, Fluglärm, Fluglärmgesetz, Fluglärmschutzgesetz, kommunale Belange, Landesplanung, Landesplanung und Planfeststellung, Luftschadstoffe, Luftverkehr, Planfeststellung, Störfallrisiko, Vogelschlag, wirtschaftliche Effekte |
| Stichwort: | Schadstoff |
| Leitsatz: | 1. Zum Planfeststellungsbeschluss vom 18. Dezember 2007 für den Ausbau des Flughafens Frankfurt Main 2. Die Vorschriften des Fluglärmschutzgesetzes in der Neufassung vom 1. Juni 2007 verstoßen weder gegen die Verfassung noch gegen Europäisches Recht. 3. Die Neufassung ist anwendbar, auch wenn Ausführungsverordnungen erst während des gerichtlichen Verfahrens erlassen worden sind. 4. § 2 Fluglärmschutzgesetz definiert die Schwelle der fachplanerischen Zumutbarkeit, bzw. Erheblichkeit von Fluglärm auch mit Wirkung für das Planfeststellungsverfahren für die Erweiterung eines Flughafens. 5. Wird im Zusammenhang mit der zielförmigen Festlegung einer Vorrangfläche für die Erweiterung eines Flughafens auch ein Grundsatz zum Nachtlärmschutz in den Landesentwicklungsplan aufgenommen, kann dem durch die Begründung im Einzelnen die Funktion einer Abwägungsdirektive beigelegt werden, die es verbietet, planmäßige Flüge in der Kernzeit der Nacht zuzulassen. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 11 B 367/08.T | |
| Rechtsgebiete: | FLärmSchG, LuftVG |
| Schlagworte: | Absturzrisiko, Alternativauswahl, Bedarfsermittlung, Flughafen Frankfurt Main, Fluglärm, Fluglärmgesetz, Fluglärmschutzgesetz, kommunale Belange, Landesplanung, Landesplanung und Planfeststellung, Luftschadstoffe, Luftverkehr, Planfeststellung, Störfallrisiko, Vogelschlag, wirtschaftliche Effekte |
| Stichwort: | Schadstoff |
| Leitsatz: | 1. Zum Planfeststellungsbeschluss vom 18. Dezember 2007 für den Ausbau des Flughafens Frankfurt Main 2. Die Vorschriften des Fluglärmschutzgesetzes in der Neufassung vom 1. Juni 2007 verstoßen weder gegen die Verfassung noch gegen Europäisches Recht. 3. Die Neufassung ist anwendbar, auch wenn Ausführungsverordnungen erst während des gerichtlichen Verfahrens erlassen worden sind. 4. § 2 Fluglärmschutzgesetz definiert die Schwelle der fachplanerischen Zumutbarkeit, bzw. Erheblichkeit von Fluglärm auch mit Wirkung für das Planfeststellungsverfahren für die Erweiterung eines Flughafens. 5. Wird im Zusammenhang mit der zielförmigen Festlegung einer Vorrangfläche für die Erweiterung eines Flughafens auch ein Grundsatz zum Nachtlärmschutz in den Landesentwicklungsplan aufgenommen, kann dem durch die Begründung im Einzelnen die Funktion einer Abwägungsdirektive beigelegt werden, die es verbietet, planmäßige Flüge in der Kernzeit der Nacht zuzulassen. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 11 B 366/08.T | |
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