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Schadensersatzanspruch gegen ehemalige Geschäftsführerin einer SED/PDS-Kontoorganisation

Entscheidungen der Gerichte




LAG-BERLIN – Urteil, 13 Sa 542/03 vom 20.06.2003

Rechtsgebiete:PartG DDR, ZGB DDR
Schlagworte:Schadensersatzanspruch gegen ehemalige Geschäftsführerin einer SED/PDS-Kontoorganisation
Stichwort:Schadensersatzanspruch gegen ehemalige Geschäftsführerin einer SED/PDS-Kontoorganisation
Leitsatz:1) Der Unterstellungsbescheid auf der Grundlage von § 20 b Abs. 2 PartG DDR ist ein Verwaltungsakt.

2) Ist dieser bestandskräftig, sind die Arbeitsgerichte gehindert, im nachfolgenden Schadensersatzprozess die Entscheidung der ehemaligen Treuhandanstalt nachzuprüfen.

3) Steht fest, dass eine Arbeitnehmerin ihre Vermögensbetreuungspflicht nachträglich dadurch verletzt hat, dass sie ca 6 Millionen DM vom Konto ihres Arbeitgebers in bar abgehoben hat und weitere 9 Millionen DM an Dritte überwiesen hat, muss sie konkret darlegen, an wen sie aufgrund welcher Weisung welcher Person diese Beträge überwiesen bzw. übergeben hat.
Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 13 Sa 542/03




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