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Schadensersatz wegen unterlassenen Hinweises auf Pflicht zur Arbeitslosmeldung bei Abschluss des befristeten Vertrages

Entscheidungen der Gerichte




LAG-DUESSELDORF – Urteil, 4 Sa 1919/04 vom 02.03.2005

Rechtsgebiete:SGB III
Schlagworte:Schadensersatz wegen unterlassenen Hinweises auf Pflicht zur Arbeitslosmeldung bei Abschluss des befristeten Vertrages
Stichwort:Schadensersatz wegen unterlassenen Hinweises auf Pflicht zur Arbeitslosmeldung bei Abschluss des befristeten Vertrages
Leitsatz:Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer bereits bei Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages vorsorglich auf die Pflicht zur Arbeitslosmeldung nach § 2 Abs. 2 Ziff. 3 SGB III hinzuweisen.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 4 Sa 1919/04




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