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Schadensersatz wegen fehlgeschlagener Pilotenausbildung

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 8 AZR 339/98 vom 24.06.1999

Rechtsgebiete:BGB, BBiG, AGB-Gesetz, LuftBO vom 04.03.1970
Schlagworte:Schadensersatz wegen fehlgeschlagener Pilotenausbildung
Stichwort:Schadensersatz wegen fehlgeschlagener Pilotenausbildung
Leitsatz:Leitsatz:

Verletzt der Ausbilder die vertragliche Pflicht, ein bestimmtes Verfahren zur Klärung durchzuführen, ob eine Nachschulung und/oder Nachprüfung im Anschluß an die erfolglos gebliebene Pilotenprüfung sinnvoll erscheint, so ist nicht nach den Grundsätzen über die Beweisvereitelung anzunehmen, Nachschulung und Nachprüfung wären sinnvoll und erfolgreich gewesen, solange deren Sinn und Erfolgsaussichten anderweitig festgestellt werden können.

Aktenzeichen: 8 AZR 339/98
Bundesarbeitsgericht 8. Senat Urteil vom 24. Juni 1999
- 8 AZR 339/98 -

I. Arbeitsgericht
Köln
- 8 Ca 5679/95 -
Urteil vom 20. Februar 1997

II. Landesarbeitsgericht
Köln
- 7 Sa 762/97 -
Urteil vom 21. Januar 1998
Volltext: BAG - Urteil, 8 AZR 339/98




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