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Schadensersatz wegen Betruges

Entscheidungen der Gerichte




LAG-NUERNBERG – Urteil, 9 (2) Sa 679/02 vom 06.12.2004

Rechtsgebiete:BGB, StGB
Schlagworte:Schadensersatz wegen Betruges
Stichwort:Schadensersatz wegen Betruges
Leitsatz:Begeht ein Arbeitnehmer als Mittäter, Gehilfe oder Nebentäter in Zusammenwirken mit Dritten eine zum Schadensersatz verpflichtende Straftat zu Lasten seines Arbeitgebers bzw. dessen Vertragspartners als Kostenträger, ist er aufgrund seiner gesamtschuldnerischen Haftung zum Ausgleich des vollen Schadens verpflichtet. Er muss sich gegenüber den an der Straftat beteiligten Dritten auf den Ausgleichsanspruch nach § 426 Abs. 2 Satz 1 BGB verweisen lassen.
Volltext: LAG-NUERNBERG - Urteil, 9 (2) Sa 679/02




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