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Schadensersatz nach gerichtlicher Auflösung des Arbeitsverhältnisses

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 8 AZR 341/02 vom 12.06.2003

Rechtsgebiete:BGB, KSchG
Schlagworte:Schadensersatz nach gerichtlicher Auflösung des Arbeitsverhältnisses
Stichwort:Schadensersatz nach gerichtlicher Auflösung des Arbeitsverhältnisses
Leitsatz:Wurde im Rahmen der gerichtlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung nach §§ 9, 10 KSchG zuerkannt, kann der durch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingetretene Verlust einer Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung daneben nicht als Schadensersatz nach § 628 Abs. 2 BGB oder aus dem Gesichtspunkt einer positiven Vertragsverletzung nach §§ 280, 286 analog BGB verlangt werden.
Volltext: BAG - Urteil, 8 AZR 341/02




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