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Schadensersatz für den untergegangenen Urlaubsabgeltungsanspruch

Entscheidungen der Gerichte




LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 5 Sa 1048/03 vom 11.08.2003

Rechtsgebiete:BurlG, BGB
Schlagworte:Schadensersatz für den untergegangenen Urlaubsabgeltungsanspruch
Stichwort:Schadensersatz für den untergegangenen Urlaubsabgeltungsanspruch
Leitsatz:Der Anspruch auf Abgeltung von Urlaub folgt in seinem rechtlichen Schicksal dem Freistellungsanspruch. Das gilt auch für Sekundäransprüche. Deshalb erfordert der Anspruch auf Schadensersatz für den untergegangenen Abgeltungsanspruch, dass der Arbeitnehmer den Arbeitgeber in Verzug setzt. Dazu muss er Urlaub bzw. dessen Abgeltung grundsätzlich im Urlaubsjahr verlangen. Eine Geltendmachung im Übertragungszeitraum (bis zum 31.03. des Folgejahres) genügt nur, wenn die Übertragungsvoraussetzungen für den Urlaubsanspruch erfüllt wäre. Die Urlaubsabgeltung ist damit kein vom Schicksal des Urlaubsanspruchs gelöster Geldanspruch, dessen Übertragung naturgemäß weder von dringenden betrieblichen noch von persönlichen Gründen des Arbeitnehmers abhängig sein kann.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 5 Sa 1048/03




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