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Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Urteil, 9 Sa 840/05 vom 04.07.2006

Rechtsgebiete:BBiG
Schlagworte:Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses
Stichwort:Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses
Leitsatz:Die Kosten für den Erwerb der Fahrerlaubnis der Klassen C und CE stellen keinen liquidationsfähigen Schaden für den Ausbildenden bei vorzeitiger Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses zum Berufskraftfahrer gem. § 23 I, 1 BBiG (§ 16 I, 1 BBiG aF) durch den Auszubildenden dar (im Anschluss an BAG, Urteil vom 25. April 1984, 5 AZR 386/83).
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 9 Sa 840/05




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