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Schadensersatz bei unberechtigter Ablehnung

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LAG-DUESSELDORF – Urteil, 5 (3) Sa 13/06 vom 23.03.2006

Rechtsgebiete:TzBfG, ZPO
Schlagworte:Arbeitszeitverlängerung, Schadensersatz bei unberechtigter Ablehnung, Schadensschätzung
Stichwort:Schadensersatz bei unberechtigter Ablehnung
Leitsatz:1) Der Wunsch nach Verlängerung der Arbeitszeit i. S. d. § 9 TzBfG kann an den zuständigen Fachvorgesetzten gerichtet werden.

2) Der Wunsch muss sich auf die Verlängerung der Arbeitszeit beziehen; eine bestimmte Form, ein bestimmter Verlängerungsumfang und ein bestimmter Arbeitsplatz müssen nicht angegeben werden.

3) Lehnt der Arbeitgeber einen Verlängerungswunsch trotz Vorhandenseins eines geeigneten Arbeitsplatzes unberechtigt ab, entsteht ein Schadensersatzanspruch in Höhe der angemessenen Vergütung. Diese ist gegebenenfalls durch Schätzung nach § 287 ZPO zu ermitteln.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 5 (3) Sa 13/06




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