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Schadensausgleich i.R. einer Wegnahme eines Hausgrundstücks bei Zurückerlangung des Eigentums an dem Grundstück durch den Geschädigten oder seinen Rechtsnachfolger

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 24.08 vom 25.06.2009

Rechtsgebiete:LAG, VermG
Schlagworte:Schadensausgleich i.R. einer Wegnahme eines Hausgrundstücks bei Zurückerlangung des Eigentums an dem Grundstück durch den Geschädigten oder seinen Rechtsnachfolger, Unanfechtbarkeit eines vermögensrechtlichen Rückübertragungsbescheides ohne Auferlegung eines Ablösebetrags eines Berechtigten
Stichwort:Schadensausgleich i.R. einer Wegnahme eines Hausgrundstücks bei Zurückerlangung des Eigentums an dem Grundstück durch den Geschädigten oder seinen Rechtsnachfolger
Leitsatz:Bestand der Schaden in der Wegnahme eines Hausgrundstücks, so ist dieser Schaden erst dann im Sinne des § 342 Abs. 3 i.V.m. § 349 Abs. 1 Satz 1 LAG ausgeglichen, wenn der Geschädigte oder sein Rechtsnachfolger das Eigentum an dem Grundstück zurückerlangt hat. Dafür genügt die Unanfechtbarkeit eines vermögensrechtlichen Rückübertragungsbescheides nur dann, wenn dem Berechtigten kein Ablösebetrag auferlegt worden ist.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 24.08




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