JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > S > Schadenfeuer
| Rechtsgebiete: | FwG, VVG |
| Schlagworte: | Schadenfeuer, Brand, Lichterscheinung, Brandbekämpfung, Brandverhütung, Vorerstreckung, Heustock, Ausräumung, ex-ante-Betrachtung, Alarmierung, Kostenersatz, Überdimensionierung, Ermessen |
| Stichwort: | Schadenfeuer |
| Leitsatz: | Die Ausräumung eines durch Fermentation erhitzten Heustocks, in dem sich noch keine Glutnester gebildet haben, zählt nicht zu den grundsätzlich unentgeltlichen Pflichtaufgaben der Feuerwehr nach § 2 Abs. 1 FwG. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 1 S 656/08 | |
| Rechtsgebiete: | FwG, GemHVO |
| Schlagworte: | Feuerwehreinsatz, Schadenfeuer, Kostenersatz, grobe Fahrlässigkeit, unbillige Härte, Regel-Ausnahme-Verhältnis, Mitwirkungspflicht, Prüfungspflicht, Erlassverfahren |
| Stichwort: | Schadenfeuer |
| Leitsatz: | 1. Nur wenn sich der nach § 36 Abs. 1 Satz 2 FwG Kostenpflichtige auf den Ausnahmetatbestand einer unbilligen Härte nach § 36 Abs. 7 FwG beruft und zu deren Vorliegen substantiiert vorträgt, ist im Verwaltungsverfahren eine Prüfung veranlasst; diese ist allerdings auch dann geboten, wenn die Voraussetzungen einer Unbilligkeit für die Behörden offensichtlich zu Tage treten. 2. Kommt der Kostenpflichtige seiner Pflicht, die Unbilligkeit schon gegenüber der Behörde geltend zu machen, nicht nach - und prüft die Behörde auch nicht von Amts wegen -, ist er auch vor Gericht im Anfechtungsstreit mit dem nunmehr hierauf bezogenen neuen Vorbringen ausgeschlossen. Er kann sich aber in dem auf die Festsetzung des Kostenersatzes folgenden Erhebungsverfahren auf das Vorliegen einer besonderen Härte nach § 32 Abs. 3 Satz 1 GemHVO berufen. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 1 S 2913/07 | |
| Rechtsgebiete: | FwG |
| Schlagworte: | Feuerwehrrecht, Feuerwehreinsatz, Pflichtaufgabe, Schadenfeuer, Anschein, Ex-ante-Sicht, Kostenersatz, grobe Fahrlässigkeit, Pflanzliche Abfälle, Sonnenuntergang, Dämmerung |
| Stichwort: | Schadenfeuer |
| Leitsatz: | 1. Für die Beurteilung, ob ein Schadenfeuer - und damit eine Pflichtaufgabe im Sinne des § 2 Abs. 1 FwG - vorliegt, kommt es auf die im Recht der Gefahrenabwehr allgemein gebotene Ex-ante Sicht, also auf den Sach- und Kenntnisstand im Zeitpunkt des behördlichen Handelns an. 2. Der Kostenersatzanspruch nach § 36 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 FwG kommt auch in Fällen in Betracht, in denen der Kostenverursacher lediglich den Anschein eines Schadenfeuers hervorruft. Nur so wird die rechtlich gebotene Kongruenz der Anwendungsbereiche der Pflichtaufgaben nach § 2 Abs. 1 FwG und des Kostenersatzanspruchs nach § 36 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 FwG gewährleistet. 3. Zur "groben Fahrlässigkeit" im Sinne des § 36 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 FwG im Falle eines Verstoßes gegen das Verbot, nach Sonnenuntergang pflanzliche Abfälle zu verbrennen (§ 2 Abs. 2 Satz 6 der Verordnung der Landesregierung über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen vom 30.4.1975, GBl. S. 187; zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 12.2.1996, GBl. S. 116). |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 1 S 2263/02 | |
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