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Schadenersatzanspruch eines Beamten für entgangene

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 29.97 vom 28.05.1998

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Beförderung, Schadenersatzanspruch eines Beamten für entgangene - und Nichtgebrauch von Rechtsbehelfen
Stichwort:Schadenersatzanspruch eines Beamten für entgangene
Leitsatz:Leitsätze:

1. Der Schadenersatzanspruch eines Beamten wegen Verletzung der Auslesekriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung bei der Auswahl für einen Beförderungsdienstposten und dadurch entgangener Beförderung stützt sich auf das Beamtenverhältnis, ohne daß es eines Rückgriffs auf das Rechtsinstitut der Verletzung der Fürsorgepflicht bedarf (Bestätigung von BVerwGE 80, 123).

2. Für diesen Schadenersatzanspruch gilt ebenfalls der in § 839 Abs. 3 BGH enthaltene Rechtsgedanke, wonach eine Ersatzpflicht für rechtswidriges staatliches Handeln nicht eintritt, wenn der Verletzte mögliche Rechtsbehelfe unmittelbar gegen die beanstandete Entscheidung, hier insbesondere gerichtlichen Rechtsschutz nebst vorgeschaltetem Verwaltungsverfahren, ohne hinreichenden Grund nicht in Anspruch genommen hat.

Urteil des 2. Senats vom 28. Mai 1998 - BVerwG 2 C 29.97 -

I. VG Köln vom 05.02.1993 - Az.: VG K 2892/90 -
II. OVG Münster vom 09.06.1997 - Az.: OVG 12 A 1506/93 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 29.97




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