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Schadenersatz bei nichtgewährtem Urlaub

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 9 AZR 563/01 vom 18.02.2003

Rechtsgebiete:GG, BGB, BUrlG, MTV Ersatzkassen
Schlagworte:Schadenersatz bei nichtgewährtem Urlaub
Stichwort:Schadenersatz bei nichtgewährtem Urlaub
Leitsatz:1. Nach § 28 Abs. 3 EKT-MTV wird der Urlaubsanspruch bei Arbeitsunfähigkeit auf das dem Urlaubsjahr folgende Kalenderjahr übertragen und ist spätestens bis zum 30. Juni zu nehmen.

2. Diese Regelung gilt jedoch nicht für Angestellte von Ersatzkassen, die im Urlaubsjahr an weniger Tagen gearbeitet haben, als ihnen tarifvertraglich Urlaubstage zustehen. Für diese Angestellten wird der Urlaub nur nach Maßgabe des § 7 Abs. 3 BUrlG bis zum 31. März des Folgejahres übertragen.
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 563/01




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