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Schaden

Entscheidungen der Gerichte

OLG-CELLE – Beschluss, 13 Verg 3/09 vom 17.07.2009

1) Zur Frage, ob die Beschwerdefrist des § 117 Abs. 1 GWB dadurch in Lauf gesetzt wird, dass die Vergabekammer eine Beschlussabschrift "vorab" per Telefax übersendet.

2) Einem Bieter droht regelmäßig auch dann im Sinne von § 107 Abs. 2 S. 2 GWB ein Schaden durch eine Verletzung von Vergabevorschriften, wenn das eingeleitete Vergabeverfahren nicht ohne weiteres durch Zuschlag beendet werden darf und zur Bedarfsdeckung eine Neuausschreibung in Betracht kommt.

3) Zur Zulässigkeit eines Verhandlungsverfahrens nach § 3 a Nr. 1 Abs. 5 lit. b VOL/A.

BAG – Beschluss, 5 AZB 8/09 vom 07.07.2009

Nimmt ein Versicherungsunternehmen einen Arbeitnehmer auf Schadensersatz für die Beschädigung des vom Arbeitgeber geleasten Firmenfahrzeugs aus übergegangenem Recht des Leasinggebers in Anspruch, ist der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen nicht gegeben.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 1 U 264/08 vom 07.05.2009

Wird ein Dritter dadurch verletzt, dass beim Anlegen eines Spanngurts zur Sicherung der Ladung eines Mofa-Anhängers der Spanngurt abrutscht, handelt es sich um einen Schaden, der "durch" den Gebrauch des Kraftfahrzeugs i. S. d. §§ 10 Nr. 1, 10 a Nr. 1 AKB entstanden ist.

BAG – Beschluss, 1 ABR 87/07 vom 10.03.2009

Die Abgabe inhaltlich standardisierter Erklärungen, in denen sich Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber zum Stillschweigen über bestimmte betriebliche oder geschäftliche Vorgänge verpflichten, unterliegt nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats, wenn die Schweigepflicht das sog. Arbeitsverhalten betrifft oder gesetzlich geregelt ist.

BAG – Beschluss, 4 ABR 92/07 vom 28.01.2009

1. Die Beurteilung, ob eine einfachste Tätigkeit im Sinne der Entgeltgruppe 1 TVöD ausgeübt wird, ist anhand einer Gesamtbetrachtung vorzunehmen. Maßgebende Kriterien sind dabei neben einer nicht erforderlichen Vor- oder Ausbildung vor allem eine sehr kurze Einweisung oder Anlernphase in die übernommene Tätigkeit und das Fehlen eines eigenständigen, nicht gänzlich unbedeutenden Entscheidungs- und Verantwortungsbereichs.

2. Einer Eingruppierung eines Beschäftigten in die Entgeltgruppe 1 TVöD steht nicht entgegen, dass die ausgeübte Tätigkeit keinem der Tätigkeitsbeispiele zugeordnet werden kann. Bei den in der Entgeltgruppe 1 TVöD aufgeführten Tätigkeitsbeispielen handelt es sich nicht um eine abschließende Aufzählung.

BAG – Urteil, 8 AZR 906/07 vom 22.01.2009

1. Ein Anspruch des Arbeitnehmers nach § 15 Abs. 2 AGG gegen den Arbeitgeber auf Entschädigung wegen eines Nichtvermögensschadens aufgrund eines Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot setzt kein schuldhaftes Verhalten des Arbeitgebers voraus.

2. Voraussetzung für einen Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG ist nicht, dass der Arbeitnehmer in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt worden ist. Bei einem Verstoß des Arbeitgebers gegen das Benachteiligungsverbot ist grundsätzlich das Entstehen eines immateriellen Schadens beim Arbeitnehmer anzunehmen, welcher zu einem Entschädigungsanspruch führt.

BAG – Urteil, 1 AZR 515/08 vom 20.01.2009

Eine tarifzuständige Gewerkschaft ist aufgrund ihrer verfassungsrechtlich geschützten Betätigungsfreiheit grundsätzlich berechtigt, E-Mails zu Werbezwecken auch ohne Einwilligung des Arbeitgebers und Aufforderung durch die Arbeitnehmer an die betrieblichen E-Mail-Adressen der Beschäftigten zu versenden.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 2 U 150/01 vom 19.11.2008

Zur Haftung des Luftfrachtführers für einen Transportschaden (hier Verlust von Reisegepäck) und zum Übergang dieses Anspruchs auf den Reisegepäckversicherer.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 23 U 55/07 vom 02.07.2008

1. Die Vertragsbedingungen, die ein Anleger und eine Kapitalanlagegesellschaft vereinbaren, können nachträglich auch dann nur schriftlich geändert werden, wenn ein Spezialfonds betroffen ist, der nur für diesen einen Anleger aufgelegt worden ist.

2. Auch der Anleger, der einer Kapitalanlagegesellschaft vorwirft, sie habe einen Spezialfonds nicht ordnungsgemäß verwaltet, muss seinen Schaden in der Form berechnen, dass er den tatsächlichen Transaktionen diejenigen gegenüberstellt, die ein ordnungsgemäß handelnder Fondsmanager zur damaligen Zeit getätigt hätte.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 19 U 188/07 vom 09.04.2008

1. Zum Begriff des Vermögensschadens, wenn der Erwerber von Anteilen an einem (gemischten) Fonds zum Beitritt bewogen wurde.

2. Zur Anrechnung von Steuervorteilen auf Einkünfte eines Anlegers aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalerträgen aus seiner Fondsbeteiligung auf seinen Schadensersatzanspruch.

OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 4 B 19.07 vom 20.12.2007

Zur Verantwortlichkeit eines Bezirksstadtrats für Schäden der öffentlichen Hand durch unterlassene Erbbauzinserhöhungen.

OLG-SCHLESWIG – Urteil, 16 U 9/07 vom 22.11.2007

Zum Ausschluss von Ansprüchen in der Haftpflichtversicherung wegen vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens (hier verneint bei der Betätigung eines Feuerlöschers in einer Kirche durch einen Fünfzehnjährigen).

OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 4 B 7.06 vom 08.11.2007

Bundesbeamte im Ruhestand haben keinen Anspruch nach §§ 72 Abs. 2 Satz 3, 242 BGB auf Geldausgleich für den während ihres aktiven Dienstverhältnisses im Beitrittsgebiet aufgrund rechtswidrig zu hoch angesetzter Wochenarbeitszeit zuviel geleisteten Dienst (im Anschluss an BVerwG, Urteile vom 28. Mai 2003 - 2 C 28.02 und 2 C 35.02 -).

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 3 A 10390/07.OVG vom 10.09.2007

1. Ein Beamter, dessen Aufgabe die Kontrolle von Beschaffungsvorgängen ist und der unter Ausnutzung seiner Befugnisse eine Untreue zu Lasten des Dienstherrn begeht sowie darüber hinaus vielfach gegen die Pflicht zu uneigennütziger Amtsführung verstößt, ist auch dann aus dem Dienst zu entfernen, wenn dem Dienstherrn nur ein vergleichsweise geringer Schaden entstanden ist.

2. Die Verpflichtung zu uneigennützigem Handeln besteht gegenüber der Allgemeinheit und kennzeichnet das Beamtenverhältnis in besonderer Weise. Von ihr kann deshalb weder der Dienstherr noch ein Dienstvorgesetzter befreien.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 17 U 11/07 vom 05.09.2007

Keine Verantwortung des Arbeitgebers für den unfallbedingten Tod eines Mitarbeiters aufgrund eines Sturzes von einem Boot, das zur Durchführung eines Betriebsfestes angemietet worden war.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 1 W 41/07 vom 19.07.2007

Für einen Amtshaftungsanspruch (Art. 34 GG / § 839 BGB) ist ein deliktischer Gerichtsstand (§ 32 ZPO) auch dort gegeben, wo es - aufgrund positiven Tuns oder Unterlassens - zu einer Vermögensbeeinträchtigung des Anspruchstellers gekommen ist; das ist regelmäßig dort der Fall, wo der Anspruchsteller seinen (Wohn-) Sitz hat, nicht dort, wo die Teile seines Vermögens zufällig belegen sind.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 1 U 30/07 vom 27.06.2007

1. Auch bei den Anforderungen an die regelmäßig von den Gemeinden etc. als Trägern der Verkehrssicherungspflicht durchzuführende Inaugenscheinnahme von Straßenbäumen ("Baumschau") ist der Gesichtspunkt der Zumutbarkeit und finanziellen Machbarkeit zu berücksichtigen.

2. Allein aus der Höhe einer Platane (hier: 15 Meter) folgt beim Fehlen jeglicher Anhaltspunkte für etwaige Schadhaftigkeit noch nicht die Verpflichtung, die Inaugenscheinnahme mittels eines Hubwagens vorzunehmen.

3. Die Darlegungs- und Beweislast, dass das Unternehmen einer "Baumschau" mittels eines Hubwagens für den Schadenseintritt ursächlich war, liegt beim Geschädigten. Beweiserleichterungen kommen ihm jedenfalls dann nicht zugute, wenn lediglich ein Ast von 75 cm Länge und 3,5 cm Dicke herabgestürzt ist.

BVERWG – Beschluss, BVerwG 9 B 28.07 vom 12.06.2007

Die Bestandskraft der Schlussfeststellung (§ 149 Abs. 1 und 2 FlurbG) steht der Ergänzung eines Flurbereinigungsplans um einen Nachtrag, mit dem ein Ausgleichsanspruch gemäß § 51 FlurbG wegen im Zusammenhang mit der Flurbereinigung entstandener Schäden eines Beteiligten festgesetzt werden soll, regelmäßig entgegen. Nicht ausgeschlossen sind dagegen vor den Zivilgerichten zu verfolgende (Schadensersatz-)Ansprüche unter dem Gesichtspunkt der Staatshaftung (wie BGH, Urteil vom 15. Mai 1986 - III ZR 241/84 - BGHZ 98, 85 <88>).

LAG-KOELN – Urteil, 10 (14) Sa 709/06 vom 22.03.2007

Zur Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Schaden bei unterbliebener Aufklärung im Zusammenhang mit betrieblicher Altersversorgung.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 26 U 43/06 vom 08.03.2007

1. Mit der Erklärung, die Kosten für die Lieferung von Transportbeton aus der Masse im vorläufigen Insolvenzverfahren zu begleichen, nimmt der vorläufige "schwache" Insolvenzverwalter besonderes persönliches Vertrauen in Anspruch, das seine Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsschluss begründen kann.

2. Der so begründete Vertrauensbestand wirkt über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hinaus fort und verpflichtet den nunmehr zum Insolvenzverwalter bestellten vorläufigen Insolvenzverwalter die Gläubiger darüber aufzuklären, dass der Geschäftsbetrieb der Insolvenzschuldnerin im Wege einer Betriebsübergabe auf einen Dritten übergegangen ist.

3. Erfüllt die Gläubigerin im Vertrauen auf die Fortführung der Geschäftstätigkeit der Insolvenzschuldnerin die eingegangenen Lieferverpflichtungen, haftet der Insolvenzverwalter für den entstehenden Vertrauensschaden.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 7 U 104/06 vom 16.02.2007

Gemäß § 7 I (2) AKB ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, alles zu tun, was zur Aufklärung des Tatbestandes und zur Minderung des Schadens dienlich sein kann. Dazu gehören auch Angaben zur Feststellung des Entschädigungsbetrages. Die Frage nach Vorschäden ist sachdienlich, da diese bedeutsam für die Feststellung des Wiederbeschaffungswertes sind.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 8 U 184/06 vom 09.01.2007

Der teilweise Verlust des Inhalts eines Gepäckstücks (hier: Kamera) stellt ein Beschädigung im Sinne von Art. 31 II MÜ dar und unterliegt einer Anzeigepflicht, die auch durch die Kenntnis des Luftfrachtführers von einer Beschädigung des Gepäckstücks nicht entfällt.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 21 U 9/05 vom 01.11.2006

Zum Ersatz eines Schadens, der durch den unsachgemäßen Transport (hier: mangelnde Kühlung) eines Medikamentengrundstoffs entstanden ist.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 19 U 242/05 vom 18.08.2006

1. Den Fahrer trifft in erster Linie die Pflicht zu prüfen, ob er in der Lage ist, sein Fahrzeug sicher zu führen, er hat also grundsätzlich eine höhere Verantwortung als der Beifahrer. Dieser Grundsatz hindert nicht, bei Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles auch zu einer Gleichgewichtigkeit der Haftungsanteile oder gar einem Übergewicht der Haftung des Beifahrers zu gelangen.

2. Zu den Umständen, die bei der Bemessung eines Verdienstausfallschadens zu berücksichtigen sind.

LAG-KOELN – Urteil, 8 Sa 1660/05 vom 26.07.2006

1. Verletzt der Geschäftsführer einer GmbH die ihm nach § 64 Abs. 1 GmbHG obliegende Pflicht, innerhalb von spätestens 3 Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Gesellschaft einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen, kann der Gläubiger der GmbH den ihm kausal durch die Verzögerung der Antragstellerin entstandenen Schaden vom Geschäftsführer ersetzt verlangen, da die genannte Norm ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB darstellt. Dieser Schadensersatzanspruch beschränkt sich grundsätzlich auf den sogenannten Quotenschaden, der sich bei einem Vergleich der Befriedensquote bei rechtzeitiger Antragstellung und der verspäteten ergibt.

2. Weitergehend haben allerdings nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs seit dem Urteil vom 09.06.1994 - II ZR 292/91 - (BB 1994, 1657) die so genannten Neu-Gläubiger, die ihre Forderung gegen die GmbH nach dem Zeitpunkt erworben haben, zu dem Insolvenzantrag hätten gestellt werden müssen, gegen den insoweit schuldhaft pflichtwidrig handelnden Geschäftsführer einen Anspruch auf Ausgleich des vollen - nicht durch den Quotenschaden "begrenzten" - Schadens, der ihnen dadurch entsteht, dass sie in Rechtsbeziehungen zu einer überschuldeten oder zahlungsunfähigen GmbH getreten sind. Zu ersetzen ist in diesem Fall das sogenannte negative Interesse also der Vertrauens- nicht aber der Erfüllungsschaden. Dies hat das Arbeitsgericht zutreffend erkannt.

3. Neugläubiger im Sinne von vorstehend 2. sind auch Arbeitnehmer mit ihren Ansprüchen auf das geschuldete Arbeitsentgelt für die Zeit nach dem Zeitpunkt zu dem der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens hätte gestellt werden müssen.

4. Zwar ist denkbar, dass der zu ersetzende Vertrauensschaden in gleicher Höhe entsteht, wie der ausgefallene Vergütungsanspruch. Voraussetzung hierfür wäre jedoch, dass der Arbeitnehmer bei Kenntnis der Insolvenzreife nicht nur das Arbeitsverhältnis mit der insolventen Gemeinschuldnerin nicht weitergeführt hätte, sondern darüber hinaus, dass er für den gleichen Zeitraum für den er mit seinen Anspruch auf Arbeitsentgelt ausgefallen ist, ein anderes Arbeitsverhältnis begründet und in diesem einen Lohnanspruch in mindest gleicher Höhe erworben hätte.

5. Eine Lebenserfahrung dahingehend, dass jeder Arbeitnehmer sofort einen anderen Arbeitgeber findet und dort Vergütung in mindest gleicher Höhe erhält, gibt es nicht. Eine Erleichterung der Darlegung aufgrund entsprechender Vermutung ist daher nicht in Betracht zu ziehen (vgl. BGH, Urteil vom 07.07.2003 - II ZR 241/02 - DB 2003, 2117).

OLG-FRANKFURT – Urteil, 1 U 104/96 vom 01.06.2006

1. Ein Abwasserverband, der einen Kanalbau auf vertraglicher Grundlage durch privatrechtlich organisierte Rechtssubjekte planen, ausführen und überwachen lässt, haftet für Beschädigungen von am Kanal liegenden Häusern regelmäßig mangels Verschuldens nicht deliktisch, wohl aber nach den Grundsätzen zum nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch (§ 906 Abs. 2 S. 2 BGB analog).

2. Der Entschädigungsanspruch des betroffenen Eigentümers ist entsprechend § 251 Abs. 2 BGB auf der Grundlage der durch die Beschädigung hervorgerufene Wertminderung zu berechnen, wenn eine Wiederherstellung des vorherigen Zustands einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde.

3. Unverhältnismäßigkeit ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn der um einen Abzug "neu für alt" bereinigte Wiederherstellungsaufwand den Wiederbeschaffungswert des Hausgrundstücks um etwa 43 % übersteigen würde.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 9 U 69/05 vom 23.05.2006

Zur Höhe des Schadensersatzes bei Beschädigung eines Taxis durch einen Verkehrsunfall.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 21 U 57/05 vom 10.02.2006

1. Ein Wohnhaus, in dem es aufgrund einer unzureichenden Isolierung zu massiven Feuchtigkeitsschäden wie Schimmelbildung gekommen ist, ist zu Wohnzwecken und damit für die gewöhnliche Verwendung nicht geeignet. Dies stellt einen Mangel der Kaufsache im Sinne von § 434 BGB dar.

2. Zu den Indizien für ein arglistiges Verschweigen eines solchen Mangels von Seiten des Verkäufers.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 7 U 169/04 vom 11.01.2006

1. Der Deckungsausschluss nach § 4 I Nr. 6 AHB erfasst nur Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die an fremden Sachen durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers an oder mit diesen Sachen entstanden sind.

2. Bei Schäden an fremden unbeweglichen Sachen greift dieser Ausschluss allerdings nur insoweit ein, als diese unmittelbar Gegenstand der Tätigkeit des Versicherungsnehmers sind.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 24 U 111/05 vom 28.10.2005

1. Selbst bei hohem Reparaturkostenaufwand ist ein merkantiler Minderwert eines beschädigten und fachgerecht reparierten Kraftfahrzeugs nicht anzunehmen, wenn der Schaden ein eigentlicher Verkehrsunfallschaden war und das betroffene Fahrzeugmodell sehr gesucht und wertstabil ist.

2. Ist ein zur Reparatur erforderliches Ersatzteil nicht zu beschaffen und steht deshalb eine monatelange Wartezeit im Raum, so obliegt es dem Geschädigten, den Schädiger vor der Entstehung eines ungewöhnlich hohen Nutzungsausfallschadens zu warnen und eine im Verhältnis zum anstehenden Ausfallschaden deutlich geringeren Aufwand fordernde Interimsreparatur vornehmen zu lassen.

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