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Schadeinheiten

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 7.97 vom 22.12.1998

Rechtsgebiete:AbwAG 1987
Schlagworte:Abwasserabgabe, Überwachungswert, Schadeinheiten, Meßergebnis, Ermittlung der Schadeinheiten, Inbetriebnahme einer Abwasserbehandlungsanlage, Erklärung von Überwachungswerten.
Stichwort:Schadeinheiten
Leitsatz:Leitsatz:

Eine Minderung der Abwasserabgabe nach § 10 Abs. 3 Satz 1 AbwAG ist auch dann möglich, wenn der Ermittlung der Schadeinheiten gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 AbwAG das höchste Meßergebnis aus der behördlichen Überwachung zugrunde zu legen ist.

Urteil des 8. Senats vom 22. Dezember 1998 - BVerwG 8 C 7.97 -

I. VG Neustadt a.d.W. vom 16.05.1994 - Az.: VG 1 K 3122/92 -
II. OVG Koblenz vom 31.10.1996 - Az.: OVG 12 A 12684/94 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 7.97



BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 16.96 vom 28.10.1998

Rechtsgebiete:AbwAG 1991, WHG 1987, Rahmen-AbwasserVwV 1989
Schlagworte:Abwasserabgabe, Einhaltensfiktion (sog. 4-aus-5-Regelung), Einhaltung des Überwachungswertes, Erhöhung der Zahl der Schadeinheiten, Erklärungswert, Jährlichkeitsprinzip, Kalenderjahr, Nichteinhaltung des Überwachungswertes, Schadeinheiten, Überwachungswert, Veranlagungszeitraum, allgemein anerkannte Regeln der Technik, Bedeutung von Verwaltungsvorschriften, norminterpretierende/normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift, Rechtsqualität der Rahmen-AbwasserVwV, Revisibilität von Verwaltungsvorschriften, richterliche Kontrolldichte, Stand der Technik, unbestimmter Rechtsbegriff, Verwaltungsvorschrift.
Stichwort:Schadeinheiten
Leitsatz:Leitsätze:

Zu den Voraussetzungen und zur Bedeutung normkonkretisierender Verwaltungsvorschriften.

Die Allgemeine Rahmen-Verwaltungsvorschrift über Mindestanforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Rahmen-AbwasserVwV) konkretisiert die allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Stand der Technik im Sinne des § 7 a Abs. 1 WHG.

Ist ein Wert nach dem Ergebnis einer Überprüfung im Rahmen der staatlichen Gewässerüberwachung nicht eingehalten, gilt er gemäß Ziff. 2.2.4 der Rahmen-AbwasserVwV als eingehalten, wenn die Ergebnisse der vier vorausgegangenen Überprüfungen diesen Wert nicht überschreiten und kein Ergebnis den Wert um mehr als 100 v.H. übersteigt.

Ob bei den vorausgegangenen Überprüfungen die im damaligen Zeitpunkt maßgebenden Grenzwerte eingehalten wurden, ist dabei ohne Bedeutung.

Bei der Erhebung der Abwasserabgabe können insoweit auch Überprüfungen aus dem Vorjahr berücksichtigt werden.

Urteil des 8. Senats vom 28. Oktober 1998 - BVerwG 8 C 16.96 -

I. VG Freiburg vom 17.03.1995 - Az.: VG 9 K 1299/94 -
II. VGH Mannheim vom 14.05.1996 - Az.: VGH 2 S 1198/95 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 16.96


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