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Satzungsmangel

Entscheidungen der Gerichte




THUERINGER-OVG – Beschluss, 4 EO 432/03 vom 15.02.2007

Rechtsgebiete:ThürKAG, ThürBekVO
Schlagworte:Satzung, Bekanntmachung, Zeitung, Hervorhebung, Überschrift, Schriftbild, Druckgröße, Heilung, Satzungsmangel, Änderung, punktuell, Vorausleistung, Straßentyp, Vollgeschoss, Beitragsrecht
Stichwort:Satzungsmangel
Leitsatz:1. Die in § 2 Abs. 2 Satz 2 ThürBekVO geforderte deutliche Hervorhebung verlangt nicht, dass der amtlich bekannt gemachte Normtext andere Anzeigen, Inserate etc. optisch in Größe, Schriftbild oder farblicher Gestaltung übertreffen müsste und schon dadurch besonders hervorsticht.

2. Leidet eine Beitragssatzung an einem materiell-rechtlichen Mangel, weil eine einzelne Satzungsbestimmung inhaltlich gegen geltendes Recht verstößt, genügt es zur Heilung dieses Satzungsmangels in der Regel, dass die betreffende Satzungsregelung durch eine ordnungsgemäß beschlossene und wirksam in Kraft gesetzte Neuregelung ersetzt wird. Es ist grundsätzlich nicht erforderlich, eine im Übrigen rechtsfehlerfreie Ausgangssatzung insgesamt neu zu beschließen und zu veröffentlichen, sondern es können sowohl nichtige Satzungsvorschriften rückwirkend durch gültige Regelungen ersetzt werden als auch lückenhafte Regelungen ggf. rückwirkend vervollständigt werden.
Volltext: THUERINGER-OVG - Beschluss, 4 EO 432/03



THUERINGER-OVG – Beschluss, 4 EO 871/05 vom 01.11.2005

Rechtsgebiete:GG, VwGO
Schlagworte:Vergnügungssteuer, einstweiliger Rechtsschutz, Verfahrensfehler, Darlegungs- und Beweislast, Stückzahlmaßstab, Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit, Besteuerungsmaßstab, Pauschalsteuer, Umsatz, Kasseninhalte, Schwankungsbreite, Ermittlungen, Vergnügungsaufwand, lockerer Bezug, Spieler, Einspielergebnisse, Tatsachengrundlage, Spielautomaten, Aufsteller, repräsentativer Durchschnitt, "Hochrechnung", "Ausreißer", atypischer Fall, Besteuerungszeitraum, Beweislast, Untersuchungsgrundsatz, Sachverständigengutachten, Vermutung, Plausibilitätserwägung, örtliche Gegebenheiten, Prüfungsmaßstab, Satzungsmangel, unbillige Härte
Stichwort:Satzungsmangel
Leitsatz:Eine "Hochrechnung" der Schwankungsbreiten der von einem Spielautomatenaufsteller mitgeteilten Einspielergebnisse seiner Gewinnspielautomaten auf die Gesamtheit der im Satzungsgebiet von mehreren Betreibern aufgestellten Gewinnspielautomaten trägt im summarischen Eil- und Beschwerdeverfahren in der Regel nicht die Annahme, der Stückzahlmaßstab bei Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit werde sich wegen fehlenden zumindest lockeren Bezugs zum Vergnügungsaufwand der Spieler offensichtlich als fehlerhaft erweisen.
Volltext: THUERINGER-OVG - Beschluss, 4 EO 871/05

THUERINGER-OVG – Beschluss, 4 EO 645/02 vom 29.11.2004

Rechtsgebiete:GG, VwGO, UStG, EWG RL-388/77
Schlagworte:Vergnügungssteuer, einstweiliger Rechtsschutz, Verfahrensfehler, Prüfungsmaßstab, erdrosselnde Wirkung, Steuersatz, Betriebsergebnis, Beweiserhebung, Stückzahlmaßstab, Besteuerungsmaßstab, Gleichheitssatz, Grundsatz der Steuergerechtigkeit, manipulationssichere Zählwerke, Selbstbeschränkungsvereinbarung, Verwaltungspraktikabilität, Kasseninhalte, Schwankungsbreite, Wirklichkeitsmaßstab, Wahrscheinlichkeitsmaßstab, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, kalkulatorische Abwälzung, Typisierung, Lenkungszweck, Gestaltungsspielraum des Satzungsgebers, Umsatzsteuer, Anmeldung zur Umsatzsteuer, Grundsatz zur steuerlichen Neutralität, Darlegungs- und Beweislast, Satzungsmangel, unbillige Härte
Stichwort:Satzungsmangel
Leitsatz:Zum Maßstab der Vergnügungssteuer auf Spielapparate.
Volltext: THUERINGER-OVG - Beschluss, 4 EO 645/02


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