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OLG-STUTTGART – Beschluss, 8 W 279/2000 vom 12.06.2002

Rechtsgebiete:KostO, GmbHG
Schlagworte:Satzungsbescheinigung
Stichwort:Satzungsbescheinigung
Leitsatz:Der Notar, der einen Satzungsänderungsbeschluss einer GmbH beurkundet hat, erhält für die Zusammenstellung und Prüfung des dem Handelsregister einzureichenden aktuellen Satzungstextes keine "Betreuungsgebühr" nach § 147 Abs. 2 KostO; es handelt sich um ein kostenfreies Nebengeschäft nach § 25 KostO.
Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 8 W 279/2000




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