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Entscheidungen der Gerichte




OLG-FRANKFURT – Beschluss, 1 U 126/08 vom 18.03.2009

Rechtsgebiete:BBodSchG
Schlagworte:Bundesbodenschutzgesetz, Ausgleichszahlung, Verpflichteter, Sanierung, Altlast
Stichwort:Sanierung
Leitsatz:Zu den Voraussetzungen des Anspruchs einer Ausgleichszahlung gemäß § 24 Absatz 2 BBodSchG.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 1 U 126/08



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 3 S 3005/06 vom 16.04.2008

Rechtsgebiete:BauGB, BBauG, BauNVO
Schlagworte:Werbeanlagen, Fremdwerbung, Sanierung, Besondere städtebauliche Gründe
Stichwort:Sanierung
Leitsatz:1. Werbeanlagen der Außenwerbung, die für Fremdwerbung bestimmt sind, können als Unterart gewerblicher Nutzung Gegenstand bauplanungsrechtlicher Festsetzungen nach § 1 Abs. 9 BauNVO sein (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 03.12.1992 - 4 C 27.91 -, BVerwGE 91, 234 ff.).

2. Bemühungen einer Gemeinde, ihren Innenstadtbereich zu sanieren und seine Attraktivität zu steigern, stellen besondere städtebauliche Gründe i.S. des § 1 Abs. 9 BauNVO dar, die je nach den Umständen des Einzelfalls den Ausschluss von Werbeanlagen für Fremdwerbung - auch in Misch- und Kerngebieten - rechtfertigen können.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 3 S 3005/06

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 A 10553/07.OVG vom 21.11.2007

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Sanierung, Ordnungsmaßnahmen, Baumaßnahmen, Baugebot, Sanierungsvertrag, öffentlich-rechtlicher Vertrag, Rücktritt, Kündigung, Kosten, angemessene Leistung, Vertragsverletzung, Rückzahlung
Stichwort:Sanierung
Leitsatz:Zur Rückzahlungspflicht für die Übernahme von Ordnungsmaßnahmen erstatteter Kosten.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 A 10553/07.OVG

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 8 S 2090/06 vom 03.04.2007

Rechtsgebiete:EStG, BauGB, LVwVfG
Schlagworte:Sanierung, Modernisierungsgebot, Modernisierungsvereinbarung, Steuerbescheinigung, Grundlagenbescheid, Rücknahme, Jahresfrist, Kenntnis, Rechtsirrtum, Entscheidungsreife
Stichwort:Sanierung
Leitsatz:1. Die Gemeinde darf Bescheinigungen nach § 7h Abs. 2 EStG über das Vorliegen der Voraussetzungen des § 7h Abs. 1 Satz 1 EStG für erhöhte Absetzungen von den Herstellungskosten für Modernisierungsmaßnahmen und Instandsetzungsmaßnahmen in Sanierungsgebieten nur dann erteilen, wenn diese Maßnahmen auf der Grundlage eines städtebaulichen Gebots nach § 177 Abs. 1 BauGB oder einer konkreten vertraglichen Verpflichtung gegenüber der Gemeinde durchgeführt wurden.

2. Die Bescheinigung nach § 7h Abs. 2 EStG ist Grundlage für eine bezifferbare Steuervergünstigung und daher Voraussetzung für Geldleistungen im Sinne des § 48 Abs. 2 Satz 1 LVwVfG.

3. Die Jahresfrist des § 48 Abs. 4 Satz 1 LVwVfG beginnt zu laufen, wenn die zuständige Behörde die Rechtswidrigkeit des Verwaltungakts erkannt hat und ihr die für die Rücknahmeentscheidung außerdem erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (wie BVerwG Großer Senat, Beschl. vom 19.12.1984 - GrSen 1.84 und 2.84).

4. Ein nicht auf die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts, sondern auf das Vorliegen der weiteren Rücknahmevoraussetzungen bezogener Rechtsirrtum hindert den Fristbeginn nicht.

5. Die Rücknahmefrist beginnt bereits dann zu laufen, wenn die zuständige Behörde zu erkennen gegeben hat, dass nach ihrer Rechtsauffassung der für eine Rücknahmeentscheidung erhebliche Sachverhalt keiner weiteren Klärung mehr bedarf und nicht erst dann, wenn ein bei zutreffender Anwendung der Rücknahmevoraussetzungen darüber hinausgehender Klärungsbedarf gedeckt ist.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 8 S 2090/06


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