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OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 12 A 11889/03.OVG vom 25.03.2004

Rechtsgebiete:WaffG
Schlagworte:Ansammlung, Bedürfnis, Bedürfnisnachweis, Erlaubnis, Kurzwaffe, Motivation, Pistole, Qualifikation, Sammelthema, Sammelverhalten, Sammlung, Sammlerbefähigung, Sammlungsbefähigung, Schusswaffe, Selbstladepistole, Waffe, Waffenbesitzkarte, Waffenrecht, Waffensammlung, Zuverlässigkeit
Stichwort:Sammelthema
Leitsatz:1. Bei der Auslegung des Begriffes des Bedürfnisses zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen für eine kulturhistorisch bedeutsame Sammlung i.S.v. § 17 WaffG 2002 können die von der Rechtsprechung zu § 32 Abs. 1 Nr. 4 WaffG 1976 herausgearbeiteten Grundsätze weiter Anwendung finden.

2. Für den Nachweis des sammlerspezifischen Bedürfnisses genügt es nicht, dass das Thema der Waffensammlung - für sich betrachtet - die Anforderungen der kulturhistorischen Bedeutsamkeit erfüllt. Vielmehr umfasst der Nachweis des Bedürfnisses für die Anlage oder Erweiterung einer kulturhistorisch bedeutsamen Waffensammlung auch die persönliche Sammlerbefähigung des jeweiligen Antragstellers (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 10.10.2002, NVwZ-RR 2003, 432).

3. Das Vorliegen der persönlichen Sammlerbefähigung ist insbesondere nach der Motivation, der technik- und kulturgeschichtlichen Kenntnisse und des erwarteten Sammelverhaltens zu beurteilen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 12 A 11889/03.OVG




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