JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > S > Saldierung des "Schattengewinns" mit verrechenbaren Verlusten aus der Zeit vor der Tonnagebesteuerung
| Rechtsgebiete: | EStG, FGO |
| Schlagworte: | Saldierung des "Schattengewinns" mit verrechenbaren Verlusten aus der Zeit vor der Tonnagebesteuerung, Klagebefugnis bei Streit über die gesonderte und einheitliche Feststellung des verrechenbaren Verlustes nach § 15a Abs. 4 Sätze 5 und 6 EStG |
| Stichwort: | Saldierung des "Schattengewinns" mit verrechenbaren Verlusten aus der Zeit vor der Tonnagebesteuerung |
| Leitsatz: | Der während der Tonnagebesteuerung gemäß § 5a Abs. 5 Satz 4 EStG nach Maßgabe des § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG im Wege einer Schattenrechnung zu ermittelnde, der Besteuerung jedoch nicht zugrunde zu legende Gewinn ist mit dem aus der Zeit vor der Gewinnermittlung nach § 5a Abs. 1 EStG entstandenen und festgestellten nur verrechenbaren Verlust nach § 15a Abs. 2 EStG zu saldieren. Davon unberührt bleibt die Verrechnung auch mit einem im Streitjahr hinzuzurechnenden Unterschiedsbetrag nach § 5a Abs. 4 Satz 3 EStG. |
| Volltext: BFH - Urteil, VIII R 33/05 | |
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