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JuraForum.deUrteileSchlagwörterSSaldierung des "Schattengewinns" mit verrechenbaren Verlusten aus der Zeit vor der Tonnagebesteuerung 

Saldierung des "Schattengewinns" mit verrechenbaren Verlusten aus der Zeit vor der Tonnagebesteuerung

Entscheidungen der Gerichte

BFH – Urteil, VIII R 33/05 vom 20.11.2006

Der während der Tonnagebesteuerung gemäß § 5a Abs. 5 Satz 4 EStG nach Maßgabe des § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG im Wege einer Schattenrechnung zu ermittelnde, der Besteuerung jedoch nicht zugrunde zu legende Gewinn ist mit dem aus der Zeit vor der Gewinnermittlung nach § 5a Abs. 1 EStG entstandenen und festgestellten nur verrechenbaren Verlust nach § 15a Abs. 2 EStG zu saldieren. Davon unberührt bleibt die Verrechnung auch mit einem im Streitjahr hinzuzurechnenden Unterschiedsbetrag nach § 5a Abs. 4 Satz 3 EStG.

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