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Saldierung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-FRANKFURT – Beschluss, 9 W 19/08 vom 13.11.2008

Rechtsgebiete:HGB, InsO
Schlagworte:Insolvenz, Anfechtung, Handlung, Tagessaldo, Saldo, Saldierung, Verrechnung
Stichwort:Saldierung
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 9 W 19/08



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 10 LA 37/06 vom 15.08.2007

Rechtsgebiete:Flächenzahlungs-VO, VO (EG) Nr. 2316/1999, VO (EWG) Nr. 3887/92
Schlagworte:Fehler, offensichtlicher, Nutzung, stilllegungswidrig, Saldierung, Stilllegung, Stilllegungsfläche, stilllegungswidrige Nutzung, Toleranzmarge, Übererklärung, Untererklärung
Stichwort:Saldierung
Leitsatz:Bei der Frage, ob eine landwirtschaftlich genutzte Fläche stillgelegt worden ist, ist maßgeblich darauf abzustellen, ob die Fläche aus der landwirtschaftlichen Erzeugung herausgenommen worden ist. Es sind solche Maßnahmen als stilllegungswidrig anzusehen, die auf eine künftige landwirtschaftliche Erzeugung gerichtet sind und die über eine landwirtschaftliche Pflege der Fläche oder Umweltschutzmaßnahmen hinausgehen.

Zu den Anforderungen eines offensichtlichen Fehlers nach Art. 5b VO (EWG) Nr. 3887/92.

Übererklärungen können nicht mit Untererklärung auf nicht beantragten Flächen derselben Kulturgruppe verrechnet (saldiert) werden.

Im Falle einer Beanstandung wegen unrichtiger Angaben zur Flächengröße in einem Antrag auf Agrarförderung, die über die Toleranzmargen hinausreichen, kann nicht abweichend von der tatsächlich ermittelten Fläche eine um die Toleranzmarge vergrößerte Fläche der Beihilfeberechnung zugrunde gelegt werden.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 10 LA 37/06

BVERWG – Beschluss, BVerwG 9 B 14.06 vom 16.01.2007

Rechtsgebiete:FStrG, FStrAbG, EKrG, GG, VwVfG
Schlagworte:Bundesstraße, Ortsdurchfahrt, weiträumiger Verkehr, Planrechtfertigung, gesetzliche Bedarfsfeststellung, Bedarfsplan, Kreuzung, Bahnübergang, Bahnüberführung, Drittschutz, Schutznorm, grundrechtliche Schutzpflicht, mittelbar Betroffener, Abwägung, Saldierung, Abwägungskontrolle, fremde Belange, Alternativenprüfung
Stichwort:Saldierung
Leitsatz:1. Die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Bedarfsfeststellung für das Vorhaben, ein Teilstück einer Bundesstraße zu verlegen, wird nicht ohne Weiteres dadurch in Frage gestellt, dass der Anteil des weiträumigen Verkehrs an der Gesamtbelastung des verlegten Teilstücks gering sein wird; dies gilt insbesondere bei einer Trassenführung in innerstädtischen oder stadtnahen Lagen.

2. § 2 Abs. 1 EKrG entfaltet drittschützende Wirkung zugunsten des künftigen Benutzers einer neu herzustellenden Kreuzung zwischen einer Bundesstraße und einer Bahnstrecke auch dann nicht, wenn dieser aufgrund einer engen räumlichen Beziehung in gesteigertem Maß auf die Benutzung der Kreuzung angewiesen sein wird.

3. Abwägungsfehler zu Lasten fremder (öffentlicher oder privater) Belange sind auf die Klage eines nur mittelbar Planbetroffenen bei der gerichtlichen Abwägungskontrolle auch nicht saldierend in der Weise zu berücksichtigen, dass sie das Gewicht der für die Planung streitenden Belange relativieren.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 9 B 14.06


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