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Säumniszuschlag

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 10975/07.OVG vom 15.01.2008

Rechtsgebiete:GG, AO, SGB IV, SGB VI, VwGO, Satzung
Schlagworte:Rechtsanwalt, Versorgungswerk, persönlicher Pflichtbeitrag, Beitragsrückstand, Abrechnungsbescheid, Säumniszuschlag, Verzugszinsen, Beitragslast, Arbeitgeberanteil, Arbeitnehmeranteil, Zahlungspflicht, Umlageprinzip, Sozialversicherung, Gesamtsozialversicherungsbeitrag, berufsständische Versorgungseinrichtung, Beitragsprinzip, bundesrechtliche Sperrwirkung
Stichwort:Säumniszuschlag
Leitsatz:1. § 172 Abs. 2 SGB VI hat nach seinem Regelungsgehalt nicht lediglich eine Bezuschussung des Arbeitgebers zum persönlichen Pflichtbeitrag seines von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreiten Arbeitnehmers zum Gegenstand, sondern begründet unmittelbar kraft öffentlichen Rechts eine eigenständige, auf den Arbeitgeberanteil beschränkte Beitragslast des Arbeitsgebers gegenüber der Versorgungseinrichtung.

2. Soweit landesrechtliche Bestimmungen dieser bundesrechtlichen Lastenverteilung entgegenstehen, unterliegen sie der Sperrwirkung des Art. 72 Abs. 1 GG.

3. Das rentenversicherungsrechtliche Abführungssystem des Gesamtsozialversicherungsbeitrages (§§ 28 a ff. SGB IV) ist durch § 172 Abs. 4 SGB VI nicht auf kapitalgedeckte berufsständische Versorgungseinrichtungen übertragen worden.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 10975/07.OVG



THUERINGER-OVG – Beschluss, 4 EO 536/07 vom 23.11.2007

Rechtsgebiete:VwGO, AO
Schlagworte:Säumniszuschlag, aufschiebende Wirkung, Widerspruch, Klage, öffentliche Abgaben, Kosten
Stichwort:Säumniszuschlag
Leitsatz:Säumniszuschläge sind keine öffentlichen Abgaben i. S. d. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO. Widerspruch und Klage gegen einen Bescheid, mit dem Säumniszuschläge selbständig festgesetzt werden, haben aufschiebende Wirkung.
Volltext: THUERINGER-OVG - Beschluss, 4 EO 536/07

OVG-SACHSEN-ANHALT – Urteil, 4 L 522/04 vom 15.05.2007

Rechtsgebiete:AO
Schlagworte:Fälligkeit, Rückwirkung, Säumniszuschlag, Säumniszuschläge
Stichwort:Säumniszuschlag
Leitsatz:1. Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruches gegen einen Abgabenbescheid i.S.d. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO lässt die Säumnis i.S.d. § 240 Abs. 1 Satz 1 AO rückwirkend ab dem Zeitpunkt entfallen, ab dem nach dem Tenor und der Begründung die aufschiebende Wirkung (rückwirkend) angeordnet worden ist.

2. Falls sich weder dem Tenor noch der Begründung der gerichtlichen Anordnung nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO eine ausdrückliche Feststellung zur Rückwirkung entnehmen lässt, wirkt der Beschluss auch im Rahmen des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO grundsätzlich zurück bis zum Erlass des angefochtenen Bescheides.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Urteil, 4 L 522/04

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 4 M 272/06 vom 05.07.2006

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Säumniszuschlag, Säumniszuschläge, Sofortvollzug, Abgaben
Stichwort:Säumniszuschlag
Leitsatz:Säumniszuschläge sind keine öffentlichen Abgaben oder Kosten i. S. des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 4 M 272/06


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