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sächs. "Mittelschule" entspricht nicht dem besoldungsrechtlichen Begriff der "Realschule"

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SAECHSISCHES-LAG – Urteil, 2 Sa 615/01 vom 20.12.2002

Rechtsgebiete:BBesG, BBesO-A, Sächs. Lehrer-Richtlinien Vorbemerkungen
Schlagworte:Eingruppierung einer schulfremd verwendeten sächs. Lehrkraft "nach neuem Recht" entsprechend der Lehrbefähigung, sächs. "Mittelschule" entspricht nicht dem besoldungsrechtlichen Begriff der "Realschule"
Stichwort:sächs. "Mittelschule" entspricht nicht dem besoldungsrechtlichen Begriff der "Realschule"
Leitsatz:1. Sie Sächs. Lehrer-Richtlinien stellen kein Besoldungsrecht dar und müssen mit diesem demgemäß nicht konform sein.

2. Schulfremd verwendete Lehrkräfte sind nach den Richtlinien entsprechend ihrer Lehrbefähigung zu vergüten. "Höhergruppierungsvoraussetzungen" müssen sie nicht erfüllen.
Volltext: SAECHSISCHES-LAG - Urteil, 2 Sa 615/01




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