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Sachverständiger im Landeskriminalamt

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BAG – Urteil, 4 AZR 684/02 vom 11.02.2004

Rechtsgebiete:BAT-O, Teil I Allgemeiner Teil der Anlage 1a zum BAT-O/BL
Schlagworte:Eingruppierung, Sachverständiger im Landeskriminalamt
Stichwort:Sachverständiger im Landeskriminalamt
Leitsatz:1. Ist in einem Tätigkeitsmerkmal eine einem bestimmten Beruf entsprechende Tätigkeit ("Normaltätigkeit") gefordert, sind die Ausbildungsinhalte dieses Berufs während des streitigen Anspruchszeitraums maßgebend. Sie bilden die Vergleichsgrundlage für die Prüfung, ob sich eine Tätigkeit durch "besondere Schwierigkeit" aus der "Normaltätigkeit" dieses Berufs heraushebt.

2. Für das Heraushebungsmerkmal der "Bedeutung" iSd. VergGr. Ib Fallgr. 1a des Allgemeinen Teils der Anlage 1a zum BAT kommt es auf die vom Angestellten auszuübende Tätigkeit und nicht auf den Aufgabenkreis der Behörde an, bei der der Angestellte tätig ist.
Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 684/02




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